Landrat Andreas Coenen äußert sich nach Gerichtsenscheid
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.01.2023 06:51
Trotz eines Wahlfehlers muss die Landratswahl im Kreis Viersen muss nicht wiederholt werden. Entsprechend zufrieden hat sich Landrat Andreas Coenen in einem Statement geäußert.

Die Landratswahl im Kreis Viersen muss nicht wiederholt werden. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Kurz vor der Wahl hatte die Kreisverwaltung Werbeanzeigen mit Zitaten von Andreas Coenen geschaltet. Ein Wahlfehler, der aber aber keinen ausreichenden Einfluss auf das Wahlergebnis hatte, so das Oberverwaltungsgericht. Entsprechend zufrieden hat sich Andreas Coenen in einem Statement geäußert: Jetzt gebe es Rechtssicherheit für die Kreisverwaltung, aber auch für die Menschen im Kreis Viersen, so Coenen. Reaktionen des Wahlverlierers SPD und der Partei Die Linke, die gegen das Wahlergebnis geklagt hatten, gibt es noch nicht.