Landratswahl im Kreis Viersen ist rechtmäßig

Die Landratswahl im Kreis Viersen muss nicht wiederholt werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Damit wurde ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts widerlegt.

© CDU Kreis Viersen

Auslöser war eine vierseitige Anzeige der Viersener Kreisverwaltung in einem Anzeigenblatt wenige Tage vor der Landratswahl. Dagegen hatte der Kreisverband der Links-Partei geklagt und zunächst vom Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun kassiert. Die Werbeanzeige sei zwar eine Unregelmäßigkeit im wahlrechtlichen Sinne gewesen, so das OVG in seiner Begründung. Es fehle aber an ernst zu nehmenden Gründen, dass die Wahl dadurch möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte. Selbst wenn Amtsinhaber Andreas Coenen im ersten Wahlgang ohne diese Zeitungsanzeige die absolute Mehrheit möglicherweise verfehlt hätte, wäre ein Sieg der Gegenkandidatin im zweiten Wahlgang eher unwahrscheinlich gewesen, so das Gericht. Coenen hatte die Landratswahl im Herbst 2020 mit 54 Prozent gewonnen. Die Gegenkandidatin der SPD, Annalena Rönsberg, kam damals auf knapp 28 Prozent der Stimmen.

Weitere Meldungen