Wann muss ich in Quarantäne?

Das Land NRW hat die vereinbarten Corona-Regelungen des Bundes umgesetzt. Ihr fragt Euch: Muss ich in Quarantäne und wenn ja, wie lange? Wir haben Euch die Antworten zusammengefasst:

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Neue Quarantäneregelungen in NRW

Wer, wann, wie lange in Quarantäne muss...

Das ist mit der neuen Quarantäne-Verordnung seit dem 16. Januar alles ein bisschen anders. Wir erklären Euch, wann Ihr für wie lange in Quarantäne müsst.

Ich habe Symptome...

...dann gilt:

Einen PCR-Test machen. Bis das Ergebnis da ist, zuhause isolieren und Kontakte vermeiden.

Ich habe einen positiven Schnelltest...

...dann gilt:

Sofort zum nächsten Testzentrum fahren und einen PCR-Test oder mindestens einen weiteren Schnelltest machen. Bis Ihr das Ergebnis bekommt, müsst Ihr Kontakte vermeiden, Euch absondern und die Hygiene-und Infektionsschutzmaßnahmen konsequent einhalten.


Ich habe einen positiven Pool-Test...

...dann gilt das gleiche, wie auch beim positiven Schnelltest:

Sofort zum nächsten Testzentrum fahren und einen PCR-Test oder mindestens einen weiteren Schnelltest machen. Bis Ihr das Ergebnis bekommt, müsst Ihr Euch zuhause isolieren.


Sollte die Pooltestung in einer Schule oder Kita gemacht worden sein, erhaltet Ihr von der Einrichtung weitere Informationen.

Ich habe ein negatives PCR-Test-Ergebnis...

...dann ist die Isolation sofort beendet.

Es sei denn, ihr habt die PCR-Testung während einer behördlich angeordneten Quarantäne wiederholt. Dann müsst Ihr die geltenden Fristen einhalten. Dazu weiter unten im Artikel mehr

Ich habe ein positives PCR-Test-Ergebnis...

...dann müsst Ihr Euch sofort in Quarantäne begeben. Ihr müsst dafür NICHT auf eine Benachrichtigung des Gesundheitsamtes warten. Das positive Testergebnis gilt dabei quasi als Anweisung. Zudem müsst Ihr selbstständig alle informieren, mit denen Ihr in den letzten 2 Tagen engeren Kontakt hattet. Engerer Kontakt heißt in dem Fall:

  • Mehr als 10 Minuten und
  • mit weniger als 1,5 Meter-Abstand
  • ohne Maske zusammen

ODER

  • längere Zeit gemeinsam in einem schlecht bis gar nicht durchlüfteten Raum


Außerdem ist es empfohlen, dass Ihr Euer positives Testergebnis zusätzlich in die Corona-Warn-App eintragt.

Quarantäne - aber wie lange?

Grundsätzlich 10 Tage nach dem positiven PCR-Test oder nach den ersten Symptomen. Laut Corona-Schutzverordnung sind das: Insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Es wird aber empfohlen, dass Ihr auch bis zum 14. Tag noch eine Maske tragt, wenn Ihr eng mit anderen Menschen Kontakt habt.



Kann ich mich freitesten?

Ja, das ist möglich. Nach sieben Tagen für Erwachsene, nach fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder:

Aber nur, wenn Ihr:


  • 48 Stunden symptomfrei seid und
  • ein negatives Testergebnis habt. Das kann ein PCR-Test oder auch ein anerkannter Schnelltest im Testzentrum sein ODER
  • wenn Ihr einen PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 habt


  • Wer im Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung arbeitet, der kann sich nur mit einem PCR-Test oder einem CT-Wert über 30 freitesten.


Das Testergebnis muss grundsätzlich ein Monat aufbewahrt werden. Wer früher wieder arbeiten geht, muss das Testergebnis dem Arbeitgeber vorlegen.

Ich hatte Kontakt zu einer infizierten Person...

Wenn Ihr in einem Haushalt mit einer infizierten Person lebt, müsst Ihr Euch auch in Quarantäne begeben. Dafür gibt es allerdings Ausnahmen. Und zwar für alle, die nach den Vorgaben des Landes NRW als geboostert gelten. Wer als geboostert gilt, das haben wir Euch in einem gesonderten Artikel zusammengefasst.


Unabhängig davon sollt Ihr Euch streng überwachen und schauen, ob Ihr beispielsweise Symptome entwickelt. Sollten diese auftreten, müsst Ihr umgehend einen PCR-Test machen.


Wenn Ihr von einer infizierten Person den Anruf bekommen habt, dass sie positiv ist, dann sollt Ihr Euch solange zuhause isolieren, bis es weitere Informationen vom örtlichen Gesundheitsamt gibt. Zudem könnt Ihr auch einen Test an einer Bürgerstelle machen.


Welche Regeln gelten für mich?

Ihr seid aktuell in Quarantäne und habt die Regelungen vom Gesundheitsamt vor dem 16. Janaur bekommen? Dann gelten für Euch ab sofort die aktualisierten Regelungen.