Wann gelte ich als geboostert? 2G+ am Niederrhein

Für den Sport oder die Gastronomie brauchen wir ihn: Unseren 2G+-Nachweis. Aber viele von Euch fragen sich: Gelte ich als geboostert? Was ist mit Johnson&Johnson? Viele Fragen, wir haben die Antworten!


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Wann bin ich geboostert?

Alle Konstellationen im Überblick

Grundsätzlich heißt 2G+. Wer genesen oder geimpft ist, der braucht zusätzlich ein aktuelles, negatives Testergebnis. Soweit so gut. Für diese Regelung gibt es aber Ausnahmen. Ihr braucht keinen Test mehr, wenn...:

...ihr dreifach geimpft seid

...also geboostert. Wer drei Mal geimpft wurde und das durch ein offizielles Zertifikat nachweisen kann, der muss keinen aktuellen Test vorweisen. Die dritte Impfung gilt quasi als "+". Dafür muss nach der dritten Impfung auch kein Zeitabstand eingehalten werden, es gilt direkt der Tag der Impfung.

Was ist mit Johnson&Johnson?

Hier gibt es in der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit dem 16. Januar gültig ist, eine Änderung.

Bisher brauchtet Ihr nur eine Impfung zusätzlich zur einfachen Impfung mit Johnson&Johnson, um als geboostert zu gelten. Jetzt braucht Ihr allerdings auch eine dritte Impfung, damit Ihr den Status "geboostert" bekommt.

...ihr zweifach geimpft seid, das aber noch nicht lange her ist

Ihr habt gerade erst die zweite Impfung bekommen? Dann gilt: Die Impfung muss länger als 14 Tage her sein, darf aber nicht länger als 90 Tage her sein. Wenn das erfüllt ist, braucht Ihr keinen zusätzlichen Test.


...ihr genesen seid, das aber noch nicht so lange her ist

Ihr habt gerade erst Corona gehabt? Dann gilt: Die Infektion muss mehr als 27 Tage her sein, darf aber nicht länger als 90 Tage her sein. Wenn das erfüllt ist, braucht Ihr keinen zusätzlichen Test.



...ihr genesen und geimpft seid

Ihr habt Euch impfen lassen und danach Corona bekommen? Oder erst Corona gehabt und Euch dann impfen lassen?

Dann geltet Ihr auch als geboostert und braucht keinen zusätzlichen Test.

ABER: Ihr müsst die Infektion mit dem positiven PCR-Testergebnis nachweisen können.

...ihr zweifach geimpft seid und genesen seid

Ihr habt Euch zwei Mal impfen lassen und dann Corona bekommen? Oder Ihr hattet Corona und habt Euch dann zwei Mal impfen lassen? Auch dann braucht Ihr keinen zusätzlichen Test mehr. Aber auch hier müsst Ihr mit dem PCR-Testergebnis nachweisen, dass Ihr infiziert wart.


...ihr nicht älter als 16 Jahre alt seid

Kinder bis einschließlich des 15. Lebensjahres gelten als immunisiert, also zweifach geimpft. Während der Schulzeit, also außerhalb der Ferien, gelten Kinder grundsätzlich als getestet. Damit brauchen Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr auch keinen zusätzlichen Test.


Alle Informationen stammen aus der aktuellen Corona-Schutzverodnung des Landes NRW, die seit dem 16. Januar gilt.