Tat auf dem Krüllsdyk | Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Krefeld
Veröffentlicht: Montag, 12.05.2025 16:11

Der in Deutschland geborene und seitdem in Krefeld wohnhafte 33-jährige Beschuldigte und der Geschädigte befanden sich in einem langjährigen sozialen Näheverhältnis. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen dürften die Gründe in dieser Nähebeziehung zu suchen sein, daher hat eine Gefährdung für die Allgemeinheit zu keinem Zeitpunkt vorgelegen.
Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit bereits strafrechtlich wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gewaltdelikten im sozialen Nahbereich in Erscheinung getreten. Bei diesen Tatvorwürfen handelte es sich bisher um solche aus dem Bereich der einfachen Kriminalität. Soweit es zu gewaltsamen Verhaltensweisen gekommen war, beschränkten sich diese nach derzeitigem Erkenntnisstand auf einfache körperliche Gewalt.
Aus den vorangegangenen noch zu ahndenden Taten des Beschuldigten aus dem Jahr 2024 ergaben sich Anhaltspunkte für seine zumindest zeitweise psychische Auffälligkeit. Daher wurde am 12. Februar 2025 beim Landgericht Krefeld der Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gestellt. Weitergehende Maßnahmen - insbesondere vorläufiger Art - erschienen zum damaligen Zeitpunkt in strafprozessualer Hinsicht nicht begründbar.
Im Übrigen dauern die Ermittlungen - auch zur Motivlage - weiterhin an.
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