Stadt Nettetal erinnert Anwohner an Winterwartung
Veröffentlicht: Mittwoch, 06.12.2023 10:42
Die Stadt Nettetal weist nochmal darauf hin, dass Anwohner grundsätzlich für die Räumung von Geh- und Radwegen vor ihren Häusern zuständig sind.

Bügersteige müssen demnach auf einer Breite von etwa 1,50m vom Schnee und Glätte befreit werden. Das Streuen von Salz ist hierbei verboten - wegen der negativen Einflüsse auf die Umwelt und für Gebäude. Die Räum- und Streupflicht gilt laut der Stadt von 7 bis 20 Uhr - in der Nacht gefallener Schnee muss bis 7 Uhr geräumt werden. An Sonn- oder Feiertagen bis 9 Uhr.