Sicher Pakete bestellen am Niederrhein

Das Hauptzollamt Krefeld erklärt, welche Abgaben bei Bestellungen aus dem Ausland anfallen – und wovor Ihr Euch schützen solltet.

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Vor Weihnachten und rund um den Black Friday steigt das Paketaufkommen massiv. Viele bestellen Geschenke oder günstige Deals aus dem Ausland – oft ohne an Zoll- und Steuerregeln zu denken. Das Hauptzollamt Krefeld erklärt, welche Abgaben anfallen können und wie Ihr unnötigen Ärger vermeidet.

Was bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten gilt

Für Bestellungen bis 150 Euro wird eine Einfuhrumsatzsteuer fällig: 19 Prozent, bei einigen Waren wie Lebensmitteln oder Büchern 7 Prozent. Zusätzlich können Verbrauchsteuern anfallen, zum Beispiel bei Bier, Spirituosen, Sekt, Likören, anderen alkoholhaltigen Produkten oder Kaffee.

Liegt der Warenwert über 150 Euro, kommen zu EUSt und möglichen Verbrauchsteuern noch zollabhängige Abgaben hinzu. Geschenksendungen von privat an privat bleiben bis 45 Euro abgabenfrei, solange die Waren nicht verboten oder mengenbegrenzt sind. Für verbrauchsteuerpflichtige Produkte gelten feste Mengen: etwa 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen oder 500 Gramm Kaffee.

Auch innerhalb der EU sind Pakete grundsätzlich zollfrei. Werden jedoch alkoholische Getränke, alkoholhaltige Waren oder Kaffee verschickt, wird die entsprechende Verbrauchsteuer fällig – selbst bei Geschenken zwischen Privatpersonen.

Fälschungen, fehlende CE-Zeichen und verbotene Tabakwaren

Der Zoll warnt eindringlich vor Billigmarken aus dem Netz. Gefälschte Produkte werden beschlagnahmt, der Kaufpreis geht meist verloren und Markeninhaber können Ansprüche geltend machen. Fehlen bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten CE-Kennzeichen oder Warnhinweise, prüft die Marktüberwachung die Einfuhr. Werden EU-Standards nicht erfüllt, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Besonders streng ist der Zoll bei Tabakwaren und E-Zigaretten-Produkten: Pakete ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten und werden grundsätzlich beschlagnahmt.

Pressesprecher Stefan Thoeren rät, vor dem Bestellen die Infos auf zoll.de zu prüfen. Dort helfen der Chatbot „TinA“ und der Abgabenrechner, mögliche Kosten vorher zu berechnen.

Hier bekommt ihr weitere Infos:

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung.

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