Nur noch FFP2-Masken in Bussen und Bahnen

Mit der bundesweit einheitlichen Corona-Notbremse ändert sich auch etwas für Bus- und Bahnpendler am Niederrhein. Sie dürfen ab jetzt nur noch FFP2-Masken tragen. Diese Regelung gilt in den Fahrzeugen und an den Haltestellen.

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Bislang waren im ÖPNV auch medizinische Masken erlaubt. Die reichen jetzt aber nicht mehr aus. Wer in Bussen und Bahnen keine FFP2-Maske trägt, kann von den Kontrolleuren aus dem Fahrzeug verwiesen werden. Die Busfahrer sind von der Maskenpflicht dagegen befreit. Sie dürfen ihr Gesicht laut Straßenverkehrsordnung nicht verhüllen.

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