Mietpreisbremse in Krefeld und Kempen ab März
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.01.2025 07:48
Ab dem 01. März 2025 gilt die Mietpreisbremse in Krefeld und Kempen. Sie soll den angespannten Wohnungsmarkt entlasten, stößt aber auch auf Kritik.

Ab dem 01. März 2025 gilt die Mietpreisbremse auch in Krefeld und Kempen. Das Land NRW hat diese Entscheidung final getroffen und weitet die Regelung von bisher 18 auf insgesamt 57 Städte und Gemeinden aus. Der Wohnungsmarkt ist angespannt, nicht nur am Niederrhein. Die Mietpreisbremse soll den Markt entschärfen, indem sie festlegt, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent steigen dürfen. Bei neuen Verträgen darf die Miete maximal 10 Prozent über den ortsüblichen Mieten liegen. Zudem gelten andere Regeln bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs.
Kritik an der Mietpreisbremse
Kritik an der Mietpreisbremse kommt unter anderem vom Eigentümerverband Haus & Grund. Sie argumentieren, dass das eigentliche Problem nicht die Kaltmieten, sondern die hohen Nebenkosten seien. Diese würden die finanzielle Belastung der Mieter stärker beeinflussen.