Jüngere Schüler brauchen keinen Schülerausweis

Ab Freitag (20.08.) gelten Schülerausweise als Corona-Testnachweis. Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung, gilt aber nur für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren. Jüngere Kinder bräuchten den Schülerausweis nicht, sagt das Land NRW. Wegen der Schulpflicht sei bei Kindern unter 15 Jahren davon auszugehen, dass sie zur Schule gehen und somit auch regelmäßig getestet werden. Vorgeschrieben sind zwei Tests pro Woche. Einige Schulen am Niederrhein schicken das Testergebnis einen Tag nach dem Test den Eltern per E-Mail zu.

Grundschule
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