Blauzungen-Krankheit: Neue Regeln im Kreis Viersen

Nach einem Blauzungen-Fall in Rheinland-Pfalz gelten auch im Kreis Viersen neue Schutzregeln. Menschen sind nicht gefährdet.

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Im Kreis Viersen gelten ab sofort neue Vorgaben zum Schutz vor der Blauzungen-Krankheit. Der Kreis weist darauf hin, dass zwar aktuell keine Gefahr für Menschen besteht und der Verzehr von Fleisch und Milchprodukten unbedenklich ist, dennoch müssen Tierhaltende bestimmte Maßnahmen beachten.

Schutzmaßnahmen nach Fall in Rheinland-Pfalz

Hintergrund ist ein bestätigter Blauzungen-Fall bei einer Kuh in Rheinland-Pfalz in der vergangenen Woche. Dadurch greifen automatisch Vorgaben in einem Radius von 150 Kilometern – und dieser umfasst auch Teile des Kreis Viersen, darunter Nettetal, Grefrath, Tönisvorst und Schwalmtal.

Für Zuchtbetriebe sind dort nun zusätzliche Auflagen zu beachten. Dazu zählt insbesondere eine Impfpflicht für Zucht-Tiere, die für das Virus empfänglich sind. Das NRW-Landwirtschaftsministerium rät allen Tierhaltenden dringend, ihre Tiere impfen zu lassen.

Virus gefährlich für Wiederkäuer – ungefährlich für Menschen

Die Blauzungen-Krankheit ist eine virusbedingte Tierseuche, die vor allem Schafe, Ziegen und Rinder betreffen kann und im schlimmsten Fall tödlich verläuft.

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