Berufskrankheit: Verdacht früh melden

Bauarbeiter steht mit Gasbrenner an einem Mehrfamilienhaus
© Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Unfallversicherung

Berlin (dpa/tmn) - Erkranken Beschäftigte im Zusammenhang mit Belastungen am Arbeitsplatz, kann eine Berufskrankheit vorliegen. Besonders häufig sind dabei unter anderem Hautkrankheiten wie Hautkrebs, zeigen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). 

Bei Anerkennung einer Berufskrankheit haben Betroffene Anspruch auf umfassende finanzielle und gesundheitliche Leistungen. Wichtig ist aber, den oft langwierigen Prozess frühzeitig anzustoßen. 

So rät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in einer aktuellen Mitteilung:

  • Den Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung möglichst früh melden.
  • Bei Beschäftigten in der Bauwirtschaft würden bestimmte Krebsarten - unter anderem Hautkrebs durch UV-Strahlung - besonders häufig auftreten.
  • Je eher der Verdacht gemeldet wird, desto früher könne geprüft werden, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt, so die BG BAU.

Oft langwieriges Anerkennungsverfahren

Aber wie läuft diese Prüfung eigentlich ab? Das Anerkennungsverfahren beginnt in der Regel, wenn Arzt, Arbeitgeber, Krankenkasse oder auch die betroffene Person selbst den Verdacht bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Arbeitgeber oder Ärzte seien sogar gesetzlich dazu verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle zu melden, so die BG BAU. 

Der Versicherungsträger - also zum Beispiel die Berufsgenossenschaft - prüft dann, ob die Erkrankung durch die Arbeit verursacht wurde und ob sie eine Berufskrankheit ist. Dazu werden etwa ärztliche Gutachten erstellt. 

Je nach Fall wird mittels Fragebogen festgestellt, welchen Belastungen und Einwirkungen Versicherte während ihres Arbeitslebens ausgesetzt waren. Auch persönliche Befragungen oder Untersuchungen am Arbeitsplatz sind möglich, wie das Bundesarbeitsministerium erklärt. Unter Umständen kann die Prüfung daher auch mehrere Monate dauern.

Medizinische Versorgung bis Rente

Wird die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, geht es primär darum, «mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden», erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Ablauf.

Dafür kommen Leistungen infrage, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen zur Eingliederung reichen. Sind Betroffene nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig, zahlen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen laut DGUV gegebenenfalls eine Rente, sofern die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

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