Wo gilt das Feuerwerksverbot in Krefeld?

Verbot von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen in ganz NRW, das hat das Land in seiner Corona-Schutzverordnung festgelegt. Die Stadt Krefeld legt weitere Verbotszonen fest. Was Ihr wissen müsst:


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Verbotszonen für Feuerwerke in Krefeld

Für bestimmte Straßen und Plätze in Krefeld gelten zum Jahreswechsel besondere Regeln. Für die betroffenen Zonen hat die Stadt Krefeld ein Feuerwerksverbot und eine Maskenpflicht ausgesprochen und in einer Allgemeinverfügung festgeschrieben. Die Stadt hat die Bereiche gemeinsam mit der Krefelder Polizei festgelegt. Hierzu wurden Einsatzstatistiken der letzten Jahre ausgewertet und so festgestellt, wo es zum Jahreswechsel immer besonders voll war. Diese Regelungen ergänzen die des Landes NRW, das ja ohnehin ein Feuerwerksverbot für öffentliche Plätze ausgesprochen hat.

Die Stadt Krefeld erhofft sich, dass sich durch dieses Verbot keine größere Menschenansammlungen bilden und sich dort das Coronavirus dementsprechend nicht weiterverbreiten kann.

Wo sind die Zonen?

In folgenden Bereichen dürft Ihr Feuerwerk weder dabei haben, noch zünden und müsst eine Maske tragen:

  • Ostwall,
  • Südwall,
  • Südstraße,
  • Lewerentzstraße,
  • Tannenstraße,
  • Lindenstraße,
  • Schinkenplatz mit Umgebung,
  • Seidenstraße,
  • Schwertstraße
  • Dießemer Straße,
  • Hauptbahnhof inklusive südlicher Bereich,
  • Rheinstraße,
  • Theaterplatz,
  • Friedrichsplatz,
  • rund um das Bleichpfad-Hochhaus,
  • Stadtpark Fischeln,
  • Grünfläche um das MSM-Gymnasium,
  • rund um das Rathaus Fischeln,
  • Werkstättenstraße,
  • Hochfelder Straße,
  • Danziger Platz,
  • Dieselstraße,
  • Bückerfeldstraße,
  • Hülser Markt,
  • Festplatz Traar,
  • Sprödentalplatz und angrenzende öffentlich begehbare Grün- und Freiflächen


Ihr könnt die Bereiche auch noch einmal nachschauen. Sie sind auf einer Karte im Krefelder Geoportal hinterlegt. Die Karte könnt Ihr sowohl vom Computer, als auch auf Eurem Smartphone oder Tablet aufrufen.

Sowieso gilt:

Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von

  • Krankenhäusern,
  • Kirchen,
  • Kinder- und Altenheimen
  • Reet- und Fachwerkshäusern

verboten.


Ebenso im Umkreis von rund 150 Metern um den Krefelder Zoo. Hier soll das Feuerwerksverbot zum Schutz der im Zoo lebenden Wildtiere beitragen. Zudem ist das Inverkehrbringen und Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichen Flugkörpern untersagt.

Appell an die Krefelderinnen und Krefelder

Die Stadt Krefeld appelliert an jeden zum Jahreswechsel auf das Zünden von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Wer noch Feuerwerkskörper besitze, solle diese zum Jahreswechsel nicht verwenden, heißt es von der Stadt Krefeld.


Wie lange gelten die Regelungen?

Die Regelungen gelten vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr