Welche Corona-Regeln gelten in Krefeld und dem Kreis Viersen?

Mit den steigenden Infektionszahlen muss das Land NRW reagieren und hat neue Corona-Regeln aufgestellt. Diese gelten seit Mitternacht (17.10.2020). Welche das genau sind, lest Ihr hier:

© Welle Niederrhein

Die neue Coronaschutzverordnung sieht ab 17. Oktober verschärfte Schutzmaßnahmen vor:

„Gefährdungsstufe 1“: Ab Inzidenz von 35

  • Veranstaltungen nur bis 1.000 Personen
  • Private Feste an öffentlichen Orten (Bsp. Hochzeit) nur mit maximal 25 Personen – Das gilt ausnahmsweise erst ab Montag, 19. Oktober.
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Aufführungen in geschlossenen Räumen (Kino, Theater etc.) und bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. (Krefeld hat das bereits für Fußgängerzonen und Wochenmärkte festgelegt)
  • Die Kommunen KÖNNEN weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für Kneipen und Restaurants anordnen.


„Gefährdungsstufe 2“: Ab Inzidenz von 50

  • Veranstaltungen innen und außen nur mit maximal 100 Personen (Mit Sondergenehmigung bis zu 250 Gäste)
  • Private Feste an öffentlichen Orten (Bsp. Hochzeit) nur mit maximal 10 Personen – Das gilt ausnahmsweise erst ab Montag, 19. Oktober.
  • Sperrstunde: Die Gastronomie muss zwischen 23 und 6 Uhr schließen. Dann darf auch nirgendwo mehr Alkohol verkauft werden
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.


Was gilt für den eigenen Garten, das Haus oder die Wohnung?

"Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gilt für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Die Landesregierung empfiehlt aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten."

Meine Kommune hat einen Wert überschritten. Ab wann gelten die Regeln?

Wenn eine Kommune beispielsweise den Inzidenzwert von 50 überschreitet, so gelten die Regeln erst am darauffolgenden Werktag. Das steht in der Corona-Schutzverordnung unter §15a.

Weitere präzisere Infos?

Die gesamte Corona-Schutzverordnung en detail findet Ihr hier, zudem gibt es Regeln für bestimmte Bereiche wie bspw. Fitnessstudios. Diese findet Ihr hier.