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Welche Corona-Regeln gelten in Krefeld und dem Kreis Viersen?
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Welche Corona-Regeln gelten in Krefeld und dem Kreis Viersen?

Mit den steigenden Infektionszahlen muss das Land NRW reagieren und hat neue Corona-Regeln aufgestellt. Diese gelten seit Mitternacht (17.10.2020). Welche das genau sind, lest Ihr hier:

Veröffentlicht: Samstag, 17.10.2020 06:36

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Die neue Coronaschutzverordnung sieht ab 17. Oktober verschärfte Schutzmaßnahmen vor:

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„Gefährdungsstufe 1“: Ab Inzidenz von 35

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  • Veranstaltungen nur bis 1.000 Personen
  • Private Feste an öffentlichen Orten (Bsp. Hochzeit) nur mit maximal 25 Personen – Das gilt ausnahmsweise erst ab Montag, 19. Oktober.
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Aufführungen in geschlossenen Räumen (Kino, Theater etc.) und bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. (Krefeld hat das bereits für Fußgängerzonen und Wochenmärkte festgelegt)
  • Die Kommunen KÖNNEN weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für Kneipen und Restaurants anordnen.


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„Gefährdungsstufe 2“: Ab Inzidenz von 50

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  • Veranstaltungen innen und außen nur mit maximal 100 Personen (Mit Sondergenehmigung bis zu 250 Gäste)
  • Private Feste an öffentlichen Orten (Bsp. Hochzeit) nur mit maximal 10 Personen – Das gilt ausnahmsweise erst ab Montag, 19. Oktober.
  • Sperrstunde: Die Gastronomie muss zwischen 23 und 6 Uhr schließen. Dann darf auch nirgendwo mehr Alkohol verkauft werden
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.


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Was gilt für den eigenen Garten, das Haus oder die Wohnung?

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"Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gilt für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Die Landesregierung empfiehlt aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten."

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Meine Kommune hat einen Wert überschritten. Ab wann gelten die Regeln?

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Wenn eine Kommune beispielsweise den Inzidenzwert von 50 überschreitet, so gelten die Regeln erst am darauffolgenden Werktag. Das steht in der Corona-Schutzverordnung unter §15a.

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Weitere präzisere Infos?

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Die gesamte Corona-Schutzverordnung en detail findet Ihr hier, zudem gibt es Regeln für bestimmte Bereiche wie bspw. Fitnessstudios. Diese findet Ihr hier.

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