Wasserentnahme im Kreis Viersen verboten

Im Kreis Viersen ist das Abpumpen von Wasser aus Seen und Bächen bis Ende Oktober verboten. Grund ist die anhaltende Trockenheit. Bußgelder drohen.

© Stadt Nettetal | Hier am Quellensee in Breyell soll die Anlage entstehen.

Im Kreis Viersen gilt ab sofort ein Verbot für das Abpumpen von Wasser aus Seen, Flüssen und Bächen. Diese Regelung, die bis Ende Oktober 2025 in Kraft bleibt, wurde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Grundwasserspiegel erlassen. Der Kreis hat dazu eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Was ist erlaubt, was nicht?

  • Verboten: Das Abpumpen von Wasser aus natürlichen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen.
  • Erlaubt: Das Schöpfen mit Handgefäßen sowie die Nutzung von Grundwasser über private Brunnen.
  • Ausnahme: Wasserentnahme für das Tränken von Vieh.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der Kreis betont die Dringlichkeit, Wasser zu sparen, da der viele Regen im letzten Jahr nicht ausgereicht hat, um die Grundwasserspiegel nachhaltig zu stabilisieren.

Tipps zum Wassersparen

Der Kreis Viersen ruft alle Bürger dazu auf, verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Dazu gehört unter anderem:

  • Verzicht auf Rasensprenger zwischen 10 und 19 Uhr.
  • Bewusster Einsatz von Wasser im Garten und Haushalt.

Gartenbesitzer mit eigenen Brunnen können vorerst aufatmen, da die Nutzung von Grundwasser weiterhin erlaubt ist. Dennoch wird empfohlen, auch hier sparsam zu sein, um die Ressourcen zu schonen.

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