Was tun bei Schimmel?

Der Winter ist da und die Heizkosten werden immer teurer. Das heißt für viele von uns sparen. Die Heizung einfach ganz auszuschalten scheint wohl eine attraktive Lösung zu sein, birgt aber ein hohes Schimmelrisiko. In der Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW, wie ihr das Risiko verringern könnt.

Überprüfen und Sofortmaßnahmen

Wenn man bei sich zu Hause Schimmel entdeckt, dann gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und nach den Ursachen zu suchen. Sofern kein gesundheitliches Risiko durch den Schimmelbefall besteht, sind Miter/innen dazu verpflichtet, eine Ausbreitung des Schadens zu verhindern. Wenn der Schimmel also von einem undichten Dach kommt, dann müsste der/die Mieter/in etwa einen Eimer aufstellen, um das Wasser aufzufangen.


Schaden melden

Wenn ein Schimmelbefall entdeckt wird gilt für die Betroffenen eine Informationspflicht. Nur dann können die Verantwortlichen schließlich den Schaden möglichst schnell beheben. Für Miter/innen heißt das die Hausverwaltung oder Vermieter/innen zu informieren, bei Eigentümer/innen muss die Hausverwaltung oder die Gebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt werden. Bei Neubauten wird empfohlen das Bauunternehmen anzusprechen.

Schaden dokumentieren

Ist das geschehen sollte der Schaden dokumentiert werden. Zeitpunkt der Feststellung, Datum, Ort, Umstände wie z.B. Wetter, und Größe des Schimmelbefalls. Die Größe des Schadens kann am besten mit einem Maßstab auf den Fotos dargestellt werden.

Information und Rat einholen

Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, sollten sich Betroffene am besten eine rechtliche Beratung einholen, bevor weitere Schritte unternommen werden. Dafür sind die Verbraucherzentrale NRW, die Mietrechtsberatung und der Mieterverein gute Ansprechpartner. Wenn es um größere Schäden, die Planung von Schimmelsanierung oder die bautechnische Analyse des Schadens geht, dann sollte man sich an spezilalisierte Schimmelsanierungsfirmen wenden.

Allgemein gilt, dass der/die Eigentümer/in für die Entfernung des Schadens verantwortlich sind. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der/die Mieter/in für den Schaden verantwortlich waren, müssen sie sich unter Umtsänden ebenfalls beteilligen.

Wer befürchtet durch den Schimmelbefall krank zu werden, der sucht am besten seinen Hausarzt oder seine Hausärztin auf, um mögliche Risiken abzuklären.

Kontakt mit Schimmel minimieren

Gerade wenn Schäden größer als ein halber Quadratmeter sind, sollte der betroffene Raum bis zur Sanierung nach Möglichkeit nicht mehr genutzt werden. Ist das keine Option, so sollte der Schaden vorübergehend "abgeschottet" werden. Dazu wird die Schadstelle entweder luftdicht mit Folie abgeklebt oder überstrichen, damit sich der Schimmel nicht weiter ausbreitet. Bei kleineren Schäden kann der Schaden oft sogar selbst behoben werden. Dabei ist aber gerade die Ursachenforschung wichtig, um einen erneuten Befall zu vermeiden.

Fachliche Hinweise gibt es bei den Verbraucherzentralen.