Vorsorge leicht gemacht
Veröffentlicht: Dienstag, 22.11.2022 09:41
Eine schlimme Krankheit oder ein Autounfall - Dinge, die einen plötzlich aus dem Leben reißen können, kommen immer unerwartet. Damit Ihr und Eure Liebsten auf alles vorbereitet seid, haben wir Euch Infos zur Vorsorge zusammengestellt.

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumente achten müssen.
Schnell und bequem von zu Hause eine ganz persönliche Patientenverfügung erstellen, das geht mit der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen. Auf Wunsch vieler Nutzer wurde dieses Tool nun im interaktiven Angebot „Selbstbestimmt“ zusätzlich auch um eine Online-Vorsorgevollmacht und eine Online-Betreuungsverfügung erweitert. Dieser neue kostenfreie Service der Verbraucherzentralen erleichtert die Erstellung der wichtigen Dokumente für den Ernstfall. Grundlage sind Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat.
In unserem Austausch mit Verbrauchern stellen wir immer wieder fest, dass das Interesse an den Vorsorgeverfügungen groß ist. Viele Menschen haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben vielfach auf halber Strecke stehen. Wir bauen mit unserem neuen Online-Angebot Hürden ab. Der Weg zu fertigen Vorsorgedokumenten wird dadurch für viele Menschen leichter.
sagt Peter Lindackers, Leiter der Beratungsstelle Krefeld der Verbraucherzentrale NRW.
Patientenverfügung
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass eine Vertrauensperson sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer bestellt wird, etwa wenn man sich plötzlich durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbst äußern kann. Um hier vorzusorgen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Betreuer werden vom Gericht kontrolliert.
Mit Hilfe des neuen Online-Services der Verbraucherzentralen können Verbraucher nun Schritt für Schritt mit leicht verständlicher Anleitung eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzer auf sie abgestimmte Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung und Bausteine gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Das Vorsorge Handbuch
Wer lieber analog unterwegs ist, kann auf „Das Vorsorge Handbuch“ der Verbraucherzentrale zurückgreifen. Darin finden sich alle wichtigen Infos rund um das Thema.