Viersen: Haftstrafe für Tanzlehrer

Ein Tanzlehrer aus Viersen muss ins Gefängnis. Das hat das Mönchengladbacher Amtsgericht am Montag (09.05.) entschieden. Es ordnete zwei Jahre und vier Monate Haft für den Angeklagten an. Eine Bewährung ist nicht möglich.

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Der Tanzlehrer muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen - sowie dem Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material verantworten. Insgesamz 36 Fälle werden dem Mann vorgeworfen. Der Angeklagte soll sich über mehrere Jahre an seinen Schülerinnen vergangen haben. Die waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 12 und 15 Jahre alt. Vor zwei Jahren wurde der Tanzlehrer festgenommen. Das heute gefällte Urteil ist aber noch nichts rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können noch eine Woche lang Rechtsmittel einlegen, so ein Gerichtssprecher.

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