Verbraucherzentrale entlarvt Lebensmittel-Mythen
Veröffentlicht: Mittwoch, 20.11.2024 06:05
Aktuell läuft die Europäische Woche der Abfallvermeidung (16.-23.11.). Die Krefelder Verbraucherzentrale klärt über Lebensmittel-Irrtümer auf.

Das diesjährige Motto der bundesweiten Aktionswoche lautet "Bis zum letzten Krümel: Lebensmittel sorgsam verwenden" und stellt die Vermeidung von Lebensmittelverlusten in den Fokus. Das nimmt die Krefelder Verbraucherzentrale zum Anlass, um mit einigen Irrtümern rund um die Haltbarkeit von Lebensmitteln aufzuräumen. Unter anderem lässt sich zum Beispiel Schimmel nicht einfach unbedenklich oberflächlich von Lebensmitteln entfernen. Außerdem sei es ein Mythos, dass Spinat nicht aufgewärmt werden darf.
Das sind die Tipps der Verbraucherzentrale:
Irrtum 1: Schimmel auf Marmelade kann man einfach entfernen und sie dann noch verzehren
Stimmt leider nicht. Wer Schimmel auf der Marmelade entdeckt und nur die schimmelige Schicht abkratzt, riskiert seine Gesundheit. Der Schimmel bildet feine unsichtbare Fäden, die sich durch den ganzen Fruchtaufstrich ziehen können. Die Marmelade sollte deshalb vollständig entsorgt werden. Um das zu vermeiden, hilft ein Hygiene-Trick: Immer mit einem sauberen Löffel aus dem Glas schöpfen, um Keime und Schimmelsporen zu verhindern. So bleibt der Aufstrich länger frisch.
Irrtum 2: Spinat darf nicht aufgewärmt werden
Das stimmt so nicht mehr uneingeschränkt. Zwar wandelt sich das im Spinat enthaltene Nitrat beim Wiedererwärmen unter bestimmten Bedingungen in das gesundheitsschädliche Nitrit um. Doch bei korrekter Lagerung im Kühlschrank und raschem Verzehr nach dem Aufwärmen ist das Risiko minimal. Tipp für eine optimale Verwertung: Reste nach dem Kochen schnell abkühlen und im Kühlschrank verstauen. Danach nur einmal erwärmen und sofort verzehren.
Irrtum 3: Milch lagert man am besten in der Kühlschranktür
Definitiv nicht! Die Kühlschranktür ist einer der wärmsten Orte im Kühlgerät – oft um die 10 Grad. Das ist zu warm für Milch, vor allem für Rohmilch, die höchstens bei 8 Grad gelagert werden darf. Tipp: Milch lieber im zweiten Fach von oben aufbewahren. Hier ist die Temperatur ideal und das Risiko, dass sie vorzeitig verdirbt, sinkt deutlich. Für Pflanzendrinks hingegen ist die Temperatur in der Kühlschranktür ausreichend.
Irrtum 4: Bei Schimmel am Brot reicht es, die betroffene Scheibe zu entsorgen
Das ist leider auch falsch. Schimmelpilze breiten sich im Brot ähnlich wie in der Marmelade aus – sie durchziehen das gesamte Produkt mit einem feinen Netz aus Sporen. Die unsichtbaren Fäden können auch Brotscheiben befallen haben, die auf den ersten Blick noch frisch wirken. Also: Besser das ganze Brot entsorgen. Tipp für längere Haltbarkeit: Brot kühl und trocken aufbewahren. Eine Lagerung im Brotkasten aus Holz oder Keramik hilft, Schimmel vorzubeugen.
Irrtum 5: Möhren mit dunklen Stellen müssen immer entsorgt werden
Jein. Wenn sich dunkle Flecken zeigen, diese großzügig wegschneiden und die Möhren schnell verbrauchen. Bei den Flecken handelt es sich oft um einen Pilzbefall. Sind sie schon älter, haben sich ausgebreitet oder schmeckt die Möhre bitter, sollte man sie nicht mehr verzehren. Tipp: Karotten mögen es kühl und dunkel. Bei Bundkarotten das Grün abschneiden und das Gemüse im Kühlschrank lagern. Eventuelle Folienverpackungen immer sofort entfernen, da diese Schimmelbildung fördern.
Irrtum 6: Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum sollten nicht mehr gegessen werden
Zu unterscheiden ist hier das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vom Verbrauchsdatum. Das MHD gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch und Geschmack behält. Wurde das Lebensmittel richtig gelagert, ist es auch häufig nach dem "abgelaufenen MHD" noch gut zu genießen. Durch Riechen, Schmecken und Ansehen lässt sich gut überprüfen, ob das Lebensmittel noch zum Verzehr geeignet ist. Ein Verbrauchsdatum ist für besonders schnell verderbliche Lebensmittel vorgeschrieben ‒ zum Beispiel bei Hackfleisch oder frischem Fisch. Hier kann nach Ablauf des Verbrauchdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen. Deshalb darf das Lebensmittel dann auch nicht mehr gegessen werden.