Urteil im Prozess um tote Schülerin aus Mönchengladbach

Im Prozess um den Tod einer zuckerkranken Schülerin aus Mönchengladbach ist jetzt ein Urteil gefallen.

© Welle Niederrhein | Das Landgericht in Mönchengladbach

Den zwei angeklagten Lehrerinnen war fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden. Das Landgericht Mönchengladbach hat sie zu Geldstrafen verurteilt. Die Lehrerinnen im Alter von 34 und 60 Jahren müssen jetzt eine Strafe von 7.200 und 23.400 Euro zahlen. Die beiden Frauen hatten bei einer Studienfahrt im Juni 2019 eine Schülergruppe nach London begleitet. Ein 13-jähriges Mädchen war dort in einem Krankenhaus an den Folgen von Insulinmangel gestorben. Laut Gutachten hätte der Tod der Schülerin verhindert werden können. Die zwei Pädagoginnen sollen sich vor der Klassenfahrt nach London nicht ausreichend über die Diabeteserkrankung informiert haben. Als es dem Mädchen schlecht ging, sollen sie außerdem zu spät reagiert haben.

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