Stille Feiertage am Niederrhein: Allerheiligen & Co.

Mit Allerheiligen am Samstag, 1. November, beginnt am Niederrhein die Zeit der stillen Tage.

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Dazu gehören auch der Volkstrauertag am 16. November und der Totensonntag am 23. November. An diesen Tagen sollen Verstorbene sowie Opfer von Krieg und Gewalt geehrt werden. Deshalb sind zwischen 5 und 18 Uhr viele Freizeitaktivitäten eingeschränkt.

Die Stadt Krefeld bittet alle Bürger:innen, die Vorgaben zu beachten: Märkte, Sportevents, Volksfeste, Tanzveranstaltungen oder laute Musik in Gaststätten sind während der Kernzeiten verboten. Auch gewerbliche Ausstellungen, Zirkus, Freizeitanlagen mit tänzerischen Darbietungen, Spielhallen und Wettannahmestellen sind betroffen.

Was während der stillen Tage verboten ist

Während der stillen Tage gilt ein striktes Verbot für öffentliche Unterhaltung zwischen 5 und 18 Uhr (am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr). Dies betrifft:

  • Märkte und gewerbliche Ausstellungen
  • Sportliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und Leistungsschauen
  • Zirkus, Volksfeste und öffentliche Freizeitanlagen mit Tanz oder Artistik
  • Musik und Unterhaltungsangebote in Gaststätten und Schankräumen
  • Öffentliche Aufzüge und Versammlungen, die den Gottesdienst stören

Während der Gottesdienst-Hauptzeit von 6 bis 11 Uhr sind Versammlungen im Freien oder geschlossenen Räumen, größere Sportveranstaltungen und Veranstaltungen ohne höheren Bildungs- oder Kunstwert untersagt. Außerdem gelten weiterhin die Sonn- und Feiertagsregelungen, etwa die Sonntagsruhe im Handwerk.

Überwachung der Einhaltung

Die Kontrolle der stillen Tage übernimmt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Krefeld. Sie stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, damit die Zeit der Besinnung respektiert wird.

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