Stadt darf Auto-Posen nicht verbieten
Veröffentlicht: Donnerstag, 01.09.2022 17:44
Die Kommunen in NRW dürfen das sogenannte Auto-Posen nicht verbieten. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute entschieden und damit der Klage eines Willichers Recht gegeben.

Der 22-Jährige hatte sein 500 PS starkes Auto in der Düsseldorfer Innenstadt laut aufheulen lassen. Daraufhin wurde gegen den Mann ein Bußgeld verhengt - und das Verbot, sein Auto zur Schau zu stellen. Für all das gebe es nach geltendem Recht aber keine Grundlage, urteilten die Richter. Die Kommunen dürfen keine eigenen schärferen Gesetze gegen Auto-Poser verhängen. Hier gelte Landes-, bzw. Bundesrecht. Und laut dem können Autoposer mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro bestraft werden. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.