Schulleiterin aus Viersen zu Recht suspendiert

Die Leiterin einer Grundschule in Viersen hat gegen Corona-Maßnahmen verstoßen und wurde dafür vom Land NRW suspendiert. Zu Recht, sagt jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Schulleiterin hatte unter anderem argumentiert, die Maßnahmen seien rechtswidrig. Das sah das OVG aber anders.

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Die Leiterin habe wiederholt in der Schule keine Maske getragen, obwohl das in der Coronaverordnung festgelegt worden sei. Damit habe sie sich bewusst über die Anweisung ihres Dienstherrn hinweggesetzt, sagt das Gericht. Die von der der Schulleiterin vorgelegten Atteste für eine Maskenbefreiung hätten nicht ausgereicht. Auch die wöchentlichen Corona-Selbsttests bei den Schülern habe sie nicht durchgeführt. Hinzu komme, dass die Klassenräume während des Unterrichts nicht ausreichend gelüftet worden seien und dienstliche Besprechungen ohne Einhaltung des Mindestabstandes durchgeführt wurden.

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