Niederlande - was gilt jetzt?

Wer vom Niederrhein über die Grenze fahren möchte, der muss ab heute (06. April) neue Regeln beachten. Seit heute gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet.

© Welle Niederrhein

Tagesaktuelle Testergebnisse

Bei der Einreise in die Niederlande und auch wieder nach Deutschland braucht es ab sofort ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Dafür soll es stichprobenartige Kontrollen geben - sowohl von der Bundes- als auch von der Landespolizei.

Gültig ist das Ergebnis von einem PCR-Test, aber auch von einem Schnelltests durchgeführt von fachkundigem Personal. Wichtig ist, dass es über das Testergebnis einen schriftlichen Nachweis gibt. Entweder digital oder auch auf Papier.


Welche Ausnahmen gelten für Pendler?

Wer für Studium, Job oder Ausbildung in die Niederlande muss, der darf auch einen Test haben, der maximal 72 Stunden alt ist.

Zudem muss der Test nicht vor der Einreise gemacht werden. Dies kann auch direkt bei Ankunft auf der Arbeit nachgeholt werden. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer, Studierende oder Auszubildende eine Bescheinigung vom Arbeitgeber dabeihaben.


Gleiches gilt für diejenigen, die regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besuchen.

Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?

Durchreisende, sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.

Was ist mit der 24-Stunden-Regel?

Die gilt nach wie vor - allerdings auch mit negativem Testergebnis. Wer länger als 24 Stunden in den Niederlanden war, muss sich in Deutschland online anmelden.

Die Quarantäne-Regel gilt nach wie vor. In NRW könnt Ihr Euch allerdings "frei-testen"

Die Verordnung

Die Allgemeinverfügung mit allen geltenden Regeln haben wir Euch hier online gestellt.