Niederlande verschärfen Coronaregeln

Bei unseren Nachbarn in den Niederlanden steigen die Coronazahlen gerade wieder rasant an - und deswegen werden jetzt viele Lockerungen wieder zurückgenommen.

Was Ihr jetzt für den Urlaub in den Niederlanden oder beim Besuch im Nachbarland wissen müsst, haben wir Euch hier zusammengefasst.

© Welle Niederrhein (Archivbild)

Maskenpflicht

Die Maske wird jetzt wieder an mehr Orten zur Pflicht. Ab dem kommenden Samstag (06.11.2021) gilt sie nicht mehr nur im ÖPNV, sondern auch in Geschäften, Bahnhöfen, Bibliotheken und Gemeindehäusern. Also auch beim Einkaufen oder beim Besuch der Weihnachtsausstellung am Wochenende.


Abstand

Was vor einigen Wochen noch oft ignoriert wurde, soll jetzt wieder stärker durchgesetzt werden. 1,5 Meter Abstand. Das ist die Regel - und daran sollen sich möglichst auch alle halten.

3G-Regel

Auch ab Samstag brauchen wir für viel mehr Orte einen 3G-Nachweis. Das läuft in den Niederlanden über den Corona-Pass. Und den brauchen wir dann auch im Zoo, im Schwimmbad, beim Sport, in Freizeitparks und Museen. Wer als Deutscher dahin möchte, der kann als Impfnachweis einfach die Corona-App benutzen. Tests von offizieller Stelle hier funktionieren auch, ebenso Genesenennachweise. Die Regel könnte auch noch für Betriebe verpflichtend eingeführt werden.

Außerdem

Homeoffice wird wieder mehr zum Thema: Bei wem es geht, der soll doch bitte die Hälfte der Zeit von zuhause aus arbeiten, heißt es aus den Niederlanden.


Einreise in die Niederlande

Bei der Einreise müsst ihr seit dem 6.September nachweisen, dass ihr die 3G-Regeln erfüllt. (Gilt für alle ab 12 Jahren)

Weil Deutschland aber nicht als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, reicht dazu ein negativer Schnelltest. Wer mit dem Flugzeug einreist muss außerdem noch ein Formular zur eigenen Gesundheit ausfüllen.

Rückreise nach Deutschland

Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen Coronatest vorweisen, wenn er von den Niederlanden rüber nach Deutschland will. (PCR-Test maximal 72 Stunden alt, Antigentest maximal 48 Stunden alt). Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regel ausgenommen. Grenzpendler, die zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder wegen der Uni und Schule über die Grenze müssen, sind von der Testpflicht ausgenommen.