Neue Masken-Regeln in Bussen und Bahnen

Die NRW-Landesregierung hat die Maskenpflicht für Bus- und Bahnfahren angepasst. Fahrgäste brauchen demnach nur noch eine OP-Maske tragen. Zuletzt waren ausschließlich FFP2-Masken vorgeschrieben.

© Andrea Tosi - stock.adobe.com

Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reicht eine sogenannte Alltagsmaske aus. Die Maskenpflicht gilt in allen Fahrzeugen und Anlagen des Öffentlichen Nahverkehrs. Dazu gehören auch Haltestellen, Bahnhöfe und die Kunden-Center.

Weitere Meldungen