Neue Corona-Regelungen für Krefeld und Kreis

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Dienstag die neue Corona-Schutzverordnung vorgestellt. Diese tritt für das Land NRW am kommenden Donnerstag, den 13.01.2022 in Kraft. Was Ihr wissen müsst, das lest Ihr hier:


© Land NRW/Hermenau

Neue Corona-Schutzverordnung für das Land NRW - alle Änderungen

2G+ in der Gastronomie

Mit der neuen Verordnung gilt die von Bund und Ländern beschlossene 2G+-Regelung für die Gastronomie auch in NRW. Das bedeutet, dass auch genesene und geimpfte Personen einen tagesaktuellen (negativen) Schnelltest vorweisen müssen. Dieser darf nicht Älter sein als 24 Stunden.

Ausnahmen von 2G+

Es gibt Ausnahmen von der 2G+-Regelungen. Und zwar für die Personen, die:

  • geboostert sind, direkt nach der Impfung ODER
  • zwei Mal geimpft und zusätzlich genesen (in den letzten 3 Monaten) sind.


Diese Ausnahme gilt für alle Bereiche, wo 2G+ vorausgesetzt wird.

Testungen vor Ort

Bisher mussten wir immer ein Testergebnis bei uns haben, das nicht älter als 24 Stunden ist. Mit der neuen Verordnung gibt es eine Änderung. Jetzt können auch vor Ort Selbsttests gemacht werden, wenn sie denn vom Personal beaufsichtigt werden. Sprich: Wer ins Fitnessstudio möchte, der kann sich vor Ort mit einem Selbsttest testen, muss sich aber beispielsweise vom Trainer beobachten lassen.


Ob solche Testungen angeboten werden, das darf der Betreiber selbst entscheiden.

Ein Zertifikat kann dabei NICHT ausgestellt werden. Ihr bekommt also nur Zutritt zu dem entsprechenden Angebot und könnt danach beispielsweise nicht noch ins Restaurant.

Quarantäne-Regelungen

Hierzu sagt das Land NRW:

Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.


Wir behalten das für Euch im Auge.

Ausweitung der Maskenpflicht

Bisher mussten wir zum Beispiel draußen in Warteschlangen keine Masken mehr tragen. Das ändert sich jetzt wieder. Mit der neuen Verordnung müssen wir wieder eine Maske tragen, wenn wir:

  • draußen in einer Warteschlange warten
  • auf Veranstaltungen / Versammlungen sind, die keine 3G oder 2G-Beschränkungen haben.

Außerdem gibt es eine Empfehlung eine FFP2-Maske tragen, insbesondere im Handel und im ÖPNV.

Ab wann und bis wann gilt die neue Verordnung?

Die neue Verordnung gilt ab dem 13. Januar 2022, voerst bis zum 7. Februar 2022.

Die neue Verordnung zum Download

Ihr könnt Euch die neue Corona-Schutzverordnung herunterladen, um jederzeit alles nachschlagen zu können. Das ist ganz einfach über diesen Link möglich, dort findet Ihr das entsprechende PDF.