Neue Corona-Regeln für Krefeld und den Kreis Viersen

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sie am Dienstag vorgestellt, am Freitag (20. August) tritt sie in Kraft. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Was Ihr für Krefeld und den Kreis Viersen nun wissen müsst, das haben wir Euch hier zusammengefasst:

© Land NRW

Wir aktualisieren diesen Artikel fortlaufend!

Die neue Corona-Schutzveordnung ab dem 20. August

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ist am Mittwoch - gemeinsam mit dem Universitätsprofessor Dr. med. Gernot Marx, Klinikdirektor für Operative Intensivmedizin der Universitätsklinik Aachen, vor die Presse getreten und hat die neuen Maßnahmen vorgestellt. Eine neue Kennzahl, anstelle der Inzidenzen, gibt es aber bisher nicht.

Wie ist die aktuelle Lage?

Die aktuelle Wocheninzidenz des Landes liegt am Dienstag, den 17. August, bei 58,8.

80% der Menschen über 16 Jahre sind in NRW bereits geimpft, allerdings gibt es damit immer noch 3 Millionen Menschen in dieser Gruppe, die nicht geimpft sind. Das Land NRW strebt eine 90%-Impfquote an. Dafür müssten - laut NRW-Gesundheitsminister - noch 1,5 Millionen Menschen geimpft werden.


Das NRW-Gesundheitsministerium fasst zusammen, dass nach wie vor sehr viele Testungen in der Woche gemacht werden. Pro Woche sind es in der Regel 240.000 Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen. Freitags und Samstags sind es etwas mehr, dann reden wir über bis zu 360.000 Testungen.


Insgesamt ist die Lage in den Krankenhäusern noch sehr gut im Griff, so der Klinikdirektor. Allerdings ist in den letzten zwei Wochen eine Zunahme der Patienten-Aufnahme festgestellt worden.


Die neue Corona-Schutzverordnung

Karl-Josef Laumann hat heute, am Dienstag, den 17. August die neue Corona-Schutzverordnung unterschrieben. In dieser folgt das Land NRW den Beschlüssen der Ministerpräsidenten-Konferenz der letzten Woche. Sie tritt am kommenden Freitag, den 20. August in Kraft.

Das bedeutet, dass "das Land NRW nun keine deutlichen Einschränkungen und Verhaltensregeln mehr machen kann", so der Gesundheitsminister. Die neue Verordnung gilt erstmal bis zum 17. September.

Der Inzidenzwert 35

Die bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Es gibt nur noch eine Stufe und das ist die 35. Ab diesem Wert gelten die Regelungen für die 3G. Also alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.

Da die Grenze schon landesweit erreichtist, gelten die Regeln einheitlich für ganz NRW ab dem kommenden Freitag. Also auch für Krefeld und den Kreis Viersen.

Maskenpflicht bleibt...

...auch unabhängig vom Inzidenzwert. Allerdings nur noch in Innenräumen und im ÖPNV. In den Außenbereichen nur noch in Warteschlangen, Verkaufsständen und auf Großveranstaltungen. Die Maskenpflicht gilt dabei auch für Geimpfte.


Die AHA+L-Regeln bleiben uneingeschränkt bestehen.

Zutritt für 3G

Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen, heißt es vom Land NRW. Ab einer Inzidenz von 35 gilt die Zutrittsregelungen für die 3G in folgenden Bereichen:


  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)


Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.


Unabhängig von der 7-Tages-Inzidenz gilt die 3G-Regeln in diesen Bereichen:

  • In Krankenhäusern
  • In Alten- und Pflegeheimen
  • In besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
  • In Unterkünften für Geflüchtete
  • In stationären Einrichtungen der Sozialhilfe


Verschärfung für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen

An Orten, wo getanzt wird - also zum Beispiel in Diskotheken, Clubs, auf Hochzeiten oder auch bei sexuellen Dienstleistungen wollte das Land-NRW eine Verschärfung. Daher wird ab dem kommenden Freitag für den Zutritt dann ein PCR-Test nötig sein. Ein Schnelltest reicht dann nicht mehr aus.

Der Schülerausweis als Nachweis

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gilt der Schülerausweis als Testnachweis. Damit gilt jeder Schüler und jede Schülerin als getestet. Das begründet das Land NRW damit, dass alle Kinder zwei Mal in der Woche in der Schule getestet werden.


Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Was ist die neue Kennzahl?

Bisher war es die Inzidenz. Eine neue Kennzahl gibt es aber - laut NRW-Gesundheitsministerium - aktuell noch nicht. Damit bleibt die Inzidenz erst einmal als Parameter bestehen. Es werden aber weitere Parameter hinzugezogen. Zum Beispiel: die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung.

Das Impfangebot für Jugendliche

Der Minister begrüßt die Empfehlung der STIKO. Die Jugendlichen können ab sofort im örtlichen Impfzentren oder auch beim niedergelassenen Arzt geimpft werden. Dafür reicht - laut Minister - die eine schriftliche Bestätigung der Eltern. Sie müssen die Kinder nicht zwangsläufig begleiten.

Auffrischungs-Impfung

Das Land NRW bietet ab sofort Auffrischungs-Impfungen für die Ü80-jährigen an. Wenn denn die Zweitimpfung mehr als 6 Monate her ist.

Dies kann - laut MAGS - sofort losgehen. Geimpt werden soll bei den Hausärzten. Das Personal im Altenheim soll auch geimpft werden dürfen, auch wenn sie noch nicht über 80 Jahre alt sind.


Wer eine Erst- und Zweitimpfung mit Astra-Zeneca bekommen hat und die Zweitimpfung ist mehr als 6 Monate her, der kann sich ab sofort auch mit BionTech oder Moderna impfen lassen. Das geht über einen Termin im Impfzentrum.

Impfzentren schließen

Zum Ende des Monats September werden die Impfzentren in Krefeld und dem Kreis Viersen geschlossen. Das begründet das LAND NRW damit, dass alle Impfzentren in NRW jeden Monat 91 Millionen Euro kostet. In Krefeld ist noch bis Ende September eine Erstimpfung im Impfzentrum möglich. Wenn sichergestellt ist, dass die Zweitimpfung bei einem Hausarzt gemacht werden wird.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung zum Download