Nachtfahrverbot für Mähroboter im Kreis Viersen

Ab sofort gilt im Kreis Viersen ein Nachtfahrverbot für Mähroboter, um nachtaktive Tiere zu schützen. Erfahre mehr über die neuen Regeln!

Ab sofort gibt es im Kreis Viersen neue Beschränkungen für Mähroboter. Diese dürfen nur noch tagsüber betrieben werden, um nachtaktive Tiere zu schützen.

Nachtfahrverbot für Mähroboter

Der Kreis Viersen hat ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen. Dieses Verbot orientiert sich an einer ähnlichen Regelung, die die Stadt Köln bereits vor einigen Monaten eingeführt hat. Mähroboter dürfen nun nur noch tagsüber eingesetzt werden, konkret von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang. Diese Maßnahme soll dämmerungs- und nachtaktive Tiere wie Igel besser schützen.

Ausnahmen und Geltungsbereich

Das Verbot gilt im gesamten Kreis Viersen. Ausnahmen sind jedoch für Mähroboter auf speziellen Flächen wie Dachrasenflächen vorgesehen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Lebensräume von nachtaktiven Tieren nicht gestört werden.

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