Nach Urteil in Düsseldorf: Das müssen Hundebesitzer jetzt wissen

Es gibt keinen generellen Anspruch darauf, dass Hunde mit zur Arbeit kommen dürfen, hat ein Gericht entschieden. Das müssen Hundehalter jetzt wissen.

Hund Pepe liegt während einer Pressekonferenz neben den Füßen seines Besitzers. Die Ressorts der nordrhein-westfälischen Landesregierung gehen sehr unterschiedlich mit Hunden am Arbeitsplatz um.
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In Düsseldorf hat das Arbeitsgericht entschieden, dass eine Angestellte ihren Hund nicht mehr mit zur Arbeit in eine Spielhalle bringen darf. Der Arbeitgeber hatte das Mitbringen des Tiers untersagt und bekam nun vom Gericht Recht. Es ging konkret um eine Frau, die ihren Hund regelmäßig mit zur Arbeit brachte. Als der neue Betreiber der Spielhalle dies untersagte, klagte sie und verlor. Das Gericht stellte klar: Es gebe keinen generellen Anspruch darauf, Hunde am Arbeitsplatz zu halten, auch nicht bei vorheriger Duldung.

Laut Gericht muss ein Arbeitgeber stets abwägen: Interessen des Unternehmens, Schutz der Kunden und Mitarbeiter stehen im Vordergrund. In einer Spielhalle sei der Hund insbesondere aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht zumutbar. Das gilt auch dann, wenn der Hund laut Halterin brav und stubenrein sei.

Die Richter in Düsseldorf betonten, dass selbst ein lange praktiziertes Mitbringen des Hundes kein dauerhaftes Recht begründe. Arbeitgeber dürfen dies aus betrieblichen Gründen jederzeit widerrufen, wenn sachliche Gründe vorliegen – etwa neue Sicherheitsrichtlinien, wie sie in diesem Fall offenbar eingeführt wurden.

Was Hundebesitzer jetzt tun können, um sich abzusichern

Das Urteil betrifft zwar konkret den Arbeitsplatz Spielhalle, hat aber Signalwirkung für viele andere Branchen. Damit es nicht plötzlich zu einem Verbot kommt, sollten Hundebesitzer folgende Punkte beachten:

Vertragliche Regelung prüfen

Wurde das Mitbringen des Hundes nur "geduldet" oder ist es schriftlich geregelt? Eine verbindliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung bietet mehr Sicherheit.

Offen kommunizieren

Falls sich Arbeitsbedingungen oder Vorgesetzte ändern, sollte proaktiv das Gespräch gesucht werden. Einvernehmliche Lösungen (z. B. bestimmte Tage oder räumliche Trennung) sind oft möglich.

Verhalten und Umfeld einschätzen

Auch wenn der eigene Hund als ruhig gilt: Arbeitgeber dürfen Rücksicht auf Kollegen und Kunden nehmen, die Angst haben, allergisch reagieren oder sich gestört fühlen.

Alternative Lösungen suchen

Wenn der Hund nicht mit ins Büro darf, können Alternativen wie Hundesitter, Hundetagesstätten oder Homeoffice-Tage helfen, Beruf und Hundehaltung zu vereinbaren.

Kein Anspruch auf Bürohund - aber Wege zur Einigung

Das Düsseldorfer Urteil zeigt klar: Ein Hund im Job ist kein Recht, sondern eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers. Wer auf seinen Vierbeiner nicht verzichten will, sollte frühzeitig für klare Absprachen sorgen und offen für Kompromisse sein.