Mutmaßlicher Geisterfahrer muss in Psychiatrie

Im Fall des mutmaßlichen Geisterfahrers hat das Krefelder Landgericht eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dabei handelt es sich um ein reines Sicherungsverfahren, sagte ein Sprecher des Gerichts.

© Welle Niederrhein

Ein heute 26-Jähriger war im Juni 2017 auf der Hückelsmaystraße in den Gegenverkehr gefahren. Eine Tötungsabsicht sah das Gericht dabei nicht gegeben. Vielmehr habe sich der Mann wegen eine wahnhaften psychischen Erkrankung verfolgt gefühlt. Ein psychiatrisches Gutachten wies ihm eine paranoide Schizophrenie nach. Er ist deshalb schuldunfähig. Das Gericht wertete die Tat als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte Körperverletzung.


Weitere Meldungen