Lockerungen in den Niederlanden - Was gilt für die Einreise?

Die Niederlande haben Ihre Einreisebeschränkungen erneut geändert. Ab dem 10. Juni gilt für Deutschland nicht mehr der Farbcode oranje, sondern geel (gelb). Das hat auch Auswirkungen auf uns, wenn wir vom Niederrhein über die Grenze fahren wollen. Wir haben Euch hier alles Wichtige zusammengefasst.

Welche Regeln gelten?

Grundsätzlich müssen wir unterscheiden zwischen den Regelungen, die auf deutscher Seite verlangt werden und die Regeln, die die Niederländern aufgestellt haben. Es gibt also einen Unterschied, ob Ihr in die Niederlande reisen wollt oder, ob Ihr wieder nach Deutschland zurückkommt.

Was brauche ich, wenn ich in die Niederlande einreisen möchte?

Die Antwort ist: Nichts mehr. Die PCR-Test-Verpflichtung ist aufgehoben. Wir können einfach einreisen.


Hintergrund ist: Die Niederländer arbeiten mit einem Farbsystem. "Kleurcode oranje" galt für Deutschland bisher. Das hieß: Hochrisikogebiet. Wegen der immer weiter sinkenden Inzidenzzahlen wird Deutschland aber nun herabgestuft. Wir gelten jetzt als einfaches Risikogebiet (Farbcode geel/gelb).


Damit brauchen wir bei der Einreise in die Niederlande KEINEN PCR-Test mehr. Dennoch gelten die Niederlande - laut Robert-Koch-Institut - noch als Risikogebiet, es wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.

Ich komme wieder zurück nach Deutschland - was brauche ich dann?

Die Regelungen für die Einreise nach Deutschland unterscheiden sich zu denen der Niederländer.

Für alle, die länger als 24 Stunden in den Niederlanden waren und wieder einreisen, gilt:



  • Ein negatives Testergebnis. Hier ist ein PCR-Test möglich, ein kostenloser Bürgertest reicht aber auch vollkommen aus. Dieser Test darf nicht älter sein als 48 Stunden. Der Test darf auch in Deutschland gemacht werden und muss dann über das Portal gemeldet werden. Bis es gemeldet ist, müsst Ihr Euch zuhause isolieren.

ODER

  • ein Impfnachweis, dass wir vollständig geimpft sind und auch schon 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind

ODER

  • einen Genesenennachweis. Dieser muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate alt sein.


  • Die Quarantänepflicht für 10 Tage gilt nur solange, bis wir den Test-, Impf- oder Genesenennachweis übermittelt haben. Das funktioniert über das Einreiseportal der Bundesregierung. Das bedeutet: Wer einen Schnelltest in Deutschland macht, der muss sich solange zuhause isolieren, bis das Testergebnis hochgeladen wurde. Am besten ist: Aus dem Urlaub ins Testzentrum und ab nach Hause. Das Erebnis ist in der Regel innerhalb von 15 Minuten da, ist es negativ, ist die Quarantäne auch wieder beendet.

 

Ich möchte nur kurz drüben einkaufen... brauche ich dann auch einen Test?

Grundsätzlich sagen beide Seiten - sowohl die deutsche, als auch die niederländische - dass jetzt nicht die Zeit ist, um auf der jeweils anderen Seite einkaufen zu geben. Aber, was die Regelungen angeht:


  • Wir brauchen keinen Test mehr, um in die Niederlande einzureisen.
  • Und wir brauchen nur dann ein negatives Testergebnis in Deutschland, wenn wir länger als 24 Stunden in den Niederlanden waren.

Wo kann ich mich am Niederrhein testen lassen?

Inzwischen gibt es zahlreiche Testzentren in Krefeld und dem Kreis Viersen. Bei einigen müsst Ihr Euch einen Termin machen. Am Besten ist es, den Termin direkt in die Rückreise mit einzuplanen. Dann erspart Ihr Euch die Quarantäne-Verpflichtung.

Gibt es Ausnahmen?

In den Regeln für die Einreise nach Deutschland gibt es tatsächlich Ausnahmen:


  • Grenzpendler
  • Reisende mit Aufenthalten von weniger als 24 Stunden in Deutschland oder in den Niederlanden im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs
  • Besucher von Verwandten ersten Grades, die maximal 72 Stunden bleiben
  • Durchreisende und Transporteure


All die, brauchen keinen Test nachweisen und auch nicht in Quarantäne, wenn sie wieder nach Deutschland einreisen.


Ihr habt noch Fragen?

Dann stellt Sie uns gerne per Mail oder Ihr schickt uns eine WhatsApp an die Welle-Niederrhein-Hotline 02151 50 60 70