Land NRW: Karneval mit 2G+

Trotz hoher Infektionszahlen sollen Karnevalsfeiern in diesem Jahr stattfinden dürfen. Das Land NRW ermöglicht den Kommunen sogenannte Feierzonen. Dort rein darf aber nur, wer geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet ist. Es gilt als 2G+. Das hat NRW-Gesundheitsminister Laumann bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung am Dienstag (08.02.) mitgeteilt.

© Land NRW

Die Feierzonen müssen abgesperrt oder stichprobenartig kontrolliert werden. Auch in Innenräumen, wie etwa Kneipen, darf Karneval nur unter 2G+ gefeiert werden. Im Einzelhandel setzt das Land NRW dagegen weiter auf 2G. Allerdings sollen die Einlasskontrollen ab morgen nur noch stichprobenartig durchgeführt werden. Außerdem werden Jugendliche unter 18 mit Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Bislang galt das nur für Unter-16-Jährige.

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