Kündigung nach Kran-Unfall nicht rechtsmäßig

Die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters des Krefelder Edelstahl-Unternehmens Outokumpu ist unrechtmäßig. Das hat das Landes-arbeitsgericht jetzt nochmal entschieden. Der Mitarbeiter hatte gemeimsam mit einem Kollegen im März vergangenen Jahres einen Kranunfall verursacht. Beide waren daraufhin fristlos gekündigt worden.

Das Arbeitsgericht in Krefeld hatte die Kündigungen als nicht rechtsmäßig beurteilt. Der Arbeitgeber blieb aber dabei und war beim Landesarbeitsgericht in Berufung gegangen. Im ersten Fall hatte das Landesarbeitsgericht die Berufung bereits zurückgewiesen.

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