Krefelder Aktionärin scheitert mit Klage gegen Bafin

Sie hatte der Behörde vorgeworfen, einen falschen Eindruck von Wirecard erzeugt zu haben. Sie soll dadurch viel Geld verloren haben.

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Unter anderem durch ein Leerverkaufsverbot und eine Strafanzeige gegen Journalisten. Dadurch habe die Aktionärin die Kritik an Wirecard nicht ernst genommen und weitere Aktien gekauft. Am Ende soll sie jedoch durch die Insolvenz von Wirecard viel Geld verloren haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied jedoch: Die Bafin habe korrekt gehandelt und keine Pflicht verletzt. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe demnach nicht. 

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