Krefeld: Urteil im Schwanenmarktkomplex
Veröffentlicht: Freitag, 22.12.2023 06:35
Bei der Sanierung der Wohnungen am Krefelder Schwanenmarkt ist nicht vorschriftsmäßig mit dem Gefahrenstoff Asbest umgegangen. Es gibt jetzt ein rechtskräftiges Urteil.

Ein Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Das war die Strafe, die das Amtsgericht Krefeld wegen Urkundenfälschung und dem unerlaubten Umgang mit Abfällen gesprochen hatte. Dagegen hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, diesen aber jetzt zurückgezogen. Er gilt damit als rechtskräftig verurteilt. Der Vorwurf: Asbest ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen entsorgt - und dadurch die Gesundheit der Arbeiter gefährdet. Zudem hatte er gefälschte Dokumente vorgelegt, die ihm belegen sollten, dass er mit Asbest arbeiten darf.