Kinder-Krank-Tage - was Ihr wissen müsst

Homeoffice und Kinderbetreuung - das ist der Witz des Jahres 2020 und vielleicht auch schon des Jahres 2021. Doch darauf hat die Bundesregierung jetzt reagiert und stellt den Eltern mehr Kinder-Krank-Tage zur Verfügung. Was das bedeutet und wie Ihr daran kommt, das fassen wir Euch hier zusammen:

Mehr Kinder-Krank-Tage vom Bund

"Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage." Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung vom 12. Januar.


Im Kabinett wurden die Regelungen am Dienstag beschlossen, jetzt muss der deutsche Bundestag das noch in ein Gesetz bringen. Innerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens soll darüber in Kürze beraten und entscheiden werden. Es gilt als sicher, dass die Formulierungshilfen aus dem Kabinett auch so übernommen werden.



Wie viele Tage genau stehen mir zu?

Pro Kind und Elternteil stehen - laut Beschlussvorlage - 20 statt 10 Tage Kinderkrankentage zur Verfügung. Begrenzt ist das ganze aber auf maximal 45 Tage, bei mehreren Kindern.


Alleinerziehende haben den Anspruch auf Kinderkrankentage für zwei Elternteile. Das bedeutet: 40 statt 20 Tage pro Kind, maximal 90 Tage bei mehreren Kindern.

Ab wann gilt die Regelung?

Der Bund hat die neuen Regelung zwar erst am 12. Januar beschlossen, sie gelten aber rückwirkend ab dem 5. Januar. So können SIe auch bei der Krankenkassen eingereicht werden.

Wann genau habe ich Anspruch auf die Tage?

Bisher waren die Tage nur dann zu nehmen, wenn die Kinder auch wirklich krank sind. Neu an der Regelung ist jetzt, dass sie auch dann gilt, wenn die Kinder zu Hause betreut werden müssen, "weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde". Die Einrichtung muss also auch nicht vollständig geschlossen sein.


Und die gute Nachricht: Das Kinderkrankengeld bekommt Ihr auch dann, wenn Ihr eigentlich im Homeoffice arbeiten könntet. Damit ist auch klar: Homeoffice und Kinderbetreuung ist eben nicht gemeinsam machbar.

Wie komme ich an die Tage ran?

Hier gilt es eine Unterscheidung zu machen:

Ist das Kind krank, muss ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Wenn aber die Betreuung nicht anders gewährleistet werden kann, weil die Schule oder die Kita geschlossen sind bzw. die Betreuung eingeschränkt wurde, reicht eine Bescheinigung der Schule oder Kita.


Diese Bescheinigung muss bei der eigenen Krankenkasse vorgelegt werden.

Sind die zusätzlichen Tage nur für die Betreuung der Kinder im Lockdown?

Nein. Die Tage könnt Ihr jetzt einsetzen, um die Kinder während der Lockdowns und der Schulschließungen zu betreuuen, aber auch wenn Eure Kinder im weiteren Jahresverlauf krank werden.



Wer bezahlt das?

Aus logistischen Gründen läuft die Abwicklung über die Krankenkassen. Diese bekommen dafür aber eine Entschädigung vom Bund. Aktuell plant das Bundesgesundheitsministerium mit 300 Millionen Euro aus einem Steuertopf. Wie hoch die Summe am Ende tatsächlich ist, das kommt darauf an, wie viele Eltern das Kinderkrankengeld tatsächlich beantragen.