Haftstrafe für Brüggener abgemildert
Veröffentlicht: Dienstag, 14.12.2021 05:48
Das Urteil bleibt fast so wie es ist: Ein Brüggener muss wegen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis - und zwar jetzt für viereinhalb Jahre.

In einem ersten Prozess hat das Krefelder Landgericht den Angeklagten zu fünf Jahren verurteilt. Dagegen ist der 54-Jährige in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil dann teilweise aufgehoben. Einer der Vorwürfe habe nicht im angeklagten Tatzeitraum stattgefunden - ein anderer nicht an dem Ort, der in der Anklage genannt wurde. Der Brüggener soll sich über mehrere Jahre regelmäßig an seiner anfangs 13-jährigen Tochter vergangen haben.