Haftstrafe für Brüggener abgemildert

Das Urteil bleibt fast so wie es ist: Ein Brüggener muss wegen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis - und zwar jetzt für viereinhalb Jahre.

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In einem ersten Prozess hat das Krefelder Landgericht den Angeklagten zu fünf Jahren verurteilt. Dagegen ist der 54-Jährige in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil dann teilweise aufgehoben. Einer der Vorwürfe habe nicht im angeklagten Tatzeitraum stattgefunden - ein anderer nicht an dem Ort, der in der Anklage genannt wurde. Der Brüggener soll sich über mehrere Jahre regelmäßig an seiner anfangs 13-jährigen Tochter vergangen haben.

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