Grundsteuer 2025 am Niederrhein im Überblick
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.12.2024 06:16
Am Niederrhein stehen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer fest. Besonders brisant sind die unterschiedlichen Sätze für Wohn- und Gewerbeflächen.

Die letzten Kommunen am Niederrhein haben nun ihre Entscheidung getroffen. In den Ratsversammlungen wurden die neuen Hebesätze festgelegt, die für die Berechnung der jährlichen Grundsteuer maßgeblich sind.
Einige Kommunen am Niederrhein haben sich dabei für einen rechtlich riskanten Weg entschieden: Sie unterscheiden zwischen Wohngrundstücken und anderen, z.B. gewerblich genutzten Flächen. Die Stadt Krefeld erklärt selber, dass diese Differenzierung rechtlich auf wackeligen Beinen steht. Bei erfolgreichen Klagen könnten Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe auf die Kommune zukommen.
Die aktuellen Hebesätze im Überblick
Grundsteuer A gilt für landwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B für alle anderen.
Krefeld
Grundsteuer A: 265%
Grundsteuer B: für Wohngrundstücke 506%, für Nichtwohngrundstücke 995%
Brüggen
Grundsteuer A: 418%
Grundsteuer B: für Wohngrundstücke 547%, für Nichtwohngrundstücke 701%
Grundsteuer C: 1.600%
Grefrath
Grundsteuer A: 315%
Grundsteuer B: 525%
Kempen
Grundsteuer A: 535%
Grundsteuer B: 616%
Niederkrüchten
Grundsteuer A: 262%
Grundsteuer B: 505%
Schwalmtal
Grundsteuer A: 471%
Grundsteuer B: 582%
Tönisvorst
Grundsteuer A: 642%
Grundsteuer B: 577%
Viersen
Grundsteuer A: 484%
Grundsteuer B: für Wohngrundstücke 484%, für Nichtwohngrundstücke 891%
Willich
Grundsteuer A: 545%
Grundsteuer B: 556%