Grundsteuer 2025 am Niederrhein im Überblick

Am Niederrhein stehen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer fest. Besonders brisant sind die unterschiedlichen Sätze für Wohn- und Gewerbeflächen.

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Die letzten Kommunen am Niederrhein haben nun ihre Entscheidung getroffen. In den Ratsversammlungen wurden die neuen Hebesätze festgelegt, die für die Berechnung der jährlichen Grundsteuer maßgeblich sind.

Einige Kommunen am Niederrhein haben sich dabei für einen rechtlich riskanten Weg entschieden: Sie unterscheiden zwischen Wohngrundstücken und anderen, z.B. gewerblich genutzten Flächen. Die Stadt Krefeld erklärt selber, dass diese Differenzierung rechtlich auf wackeligen Beinen steht. Bei erfolgreichen Klagen könnten Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe auf die Kommune zukommen.


Die aktuellen Hebesätze im Überblick

Grundsteuer A gilt für landwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B für alle anderen.

Krefeld

Grundsteuer A: 265%

Grundsteuer B: für Wohngrundstücke 506%, für Nichtwohngrundstücke 995%

Brüggen

Grundsteuer A: 418%

Grundsteuer B: für Wohngrundstücke 547%, für Nichtwohngrundstücke 701%

Grundsteuer C: 1.600%

Grefrath

Grundsteuer A: 315%

Grundsteuer B: 525%

Kempen

Grundsteuer A: 535%

Grundsteuer B: 616%

Niederkrüchten

Grundsteuer A: 262%

Grundsteuer B: 505%

Schwalmtal

Grundsteuer A: 471%

Grundsteuer B: 582%

Tönisvorst

Grundsteuer A: 642%

Grundsteuer B: 577%

Viersen

Grundsteuer A: 484%

Grundsteuer B: für Wohngrundstücke 484%, für Nichtwohngrundstücke 891%

Willich

Grundsteuer A: 545%

Grundsteuer B: 556%

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