Grenzpendler müssen Einkommen wieder doppelt besteuern
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.08.2022 13:36
Es bleibt dabei: Die Corona-Sonderregel für Grenzpendler im Homeoffice wird nicht neu aufgelegt.

Das hat das Bundesfinanzministerium dem CDU-Bundestagsabgeordneten für den Kreis Viersen, Martin Plum, mitgeteilt. Mit dem Wegfall vieler Corona-Maßnahmen fehle auch die Rechtfertigung, die steuerlichen Ausnahmen zu verlängern, heißt es. Deutschland und die Niederlande hatten sich zu Beginn der Pandemie darauf geeinigt, dass Einkommen nur in dem Staat versteuert werden, in dem die Arbeit normalerweise geleistet worden wäre. Seit Anfang Juli gilt aber wieder die Doppelbesteuerung: Das Einkommen wird am Arbeitsort versteuert und Homeoffice-Tage im Land des Wohnsitzes. Plum hatte sich gemeinsam mit fünf weiteren Abgeordneten dafür eingesetzt, dass die Sonderregelung verlängert wird.