Gericht verurteilt "Pedo-Hunter" aus Krefeld

Er hat sich selbst als "Pedo-Hunter" bezeichnet: Am Montag (14.08.) hat das Krefelder Amtsgericht einen 31-Jährigen wegen des Besitzes von Kinderpornographie schuldig gesprochen.

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Der angeklagte Krefelder muss eine Geldstrafe in Form von 120 Tagessätzen zahlen. Der Mann hatte zugegeben, Bilder eines nackten minderjährigen Mädchens auf einem USB-Stick gespeichert und bei sich zu Hause gehabt zu haben. Im Internet soll sich der Mann als dieses Mädchen ausgegeben haben. So soll er dann versucht haben, Treffen mit Männern zu vereinbaren - um dann kurz vor dem Treffen die Polizei zu informieren.

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