Gericht: Corona-Bonus bei Outokumpu rechtens
Veröffentlicht: Dienstag, 22.03.2022 16:41
Ein Corona-Bonus nur für Gewerkschaftsmitglieder ist rechtens. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden. Dort haben sich die Richter mit einem gut anderthalb Jahre alten Fall aus Krefeld beschäftigt.

Der Stahlkonzern Outokumpu Nirosta hatte eine Sonderzahlung von 300 Euro ausgezahlt. Diesen Bonus erhielten aber nur Mitarbeiter, die der IG Metall angehören. Dagegen klagten zwei Mitarbeiter von Outokumpu Nirosta. Das Krefelder Arbeitsgericht wies die Klage im vergangenen Sommer bereits zurück. Nun folgt auch das Landesarbeitsgericht dieser Entscheidung. Der Arbeitgeber habe sich neutral verhalten. Es liege auch keine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern vor, entschieden die Düsseldorfer Richter.