Gemeinsame Rats- und Bürgermeisterwahl

Wer Hand in Hand arbeitet, sollte auch zusammen gewählt werden, entschied die NRW-Landesregierung. Ab der Kommunalwahl 2020 werden Rats- und (Ober-) Bürgermeister-/Landratswahl immer zusammengelegt.

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Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie

Dass alles zusammen gewählt wird, ist in einigen Städten und Gemeinden neu. In Krefeld wurde der Stadtrat beispielsweise 2014 gewählt, die Oberbürgermeisterwahl war dann ein Jahr später. Das gleiche gilt für Niederkrüchten, Grefrath, Viersen und den Kreis Viersen.


Diese Trennung gehört jetzt der Geschichte an. Das hat die NRW-Landesregierung schon 2013 entschieden und das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ verabschiedet. Das Ziel: Möglichst wenig Aufwand und Kosten, sowohl für Kommunen als auch für die Wähler, sollen zu größerer Wahlbeteiligung und weniger Politikverdrossenheit führen.

Sonderfall "2014"

Einige Städte und Gemeinden im Kreis Viersen haben eine Sonderregelung genutzt und so schon 2014 Räte und Bürgermeister gleichzeitig gewählt – zusammen mit der Europawahl. Der amtierende Bürgermeister (damals 2009 für sechs Jahre gewählt) konnte seine Amtszeit dafür ein Jahr früher beenden. Das haben die Bürgermeister von Nettetal, Tönisvorst, Willich, Kempen und Schwalmtal genutzt. Überall wurden die Amtsinhaber bestätigt (außer in Schwalmtal, hier hatte sich der amtierende Bürgermeister aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wahl gestellt).