Führerschein-Umtausch

Die Tage für die alten Führerscheine sind gezählt. Bis 2033 müssen sowohl die alten Papierführerscheine, als auch die Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Der Hintergrund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Um Missbrauch zu vermeiden, sollen sie außerdem in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Damit nicht alle Autofahrer gleichzeitig ihren Führerschein umtauschen, gibt es einen gesetzlich geregelten Stufenplan, der sich vor allem nach dem Geburtsjahr richtet. Auch das Ausstellungsdatum spielt eine wichtige Rolle.

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Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Wann Ihr Euren Führerschein umtauschen müsst, seht Ihr in den folgenden zwei Tabellen. Entscheidend ist, wann euer Führrschein ausgestellt wurde. Das Datum steht auf Eurem Führerschein.


Alle, deren Führerschein vor dem 1.Januar 1999 ausgestellt wurde, richten sich nach Tabelle 1.

Alle, deren Führerschein, ab dem 1.Januar 1999 ausgestellt wurde, richten sich nach Tabelle 2.



© © ADAC e.V. 02.2020
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Wie funktioniert der Umtausch?

Für den Antrag braucht der Führerscheininhaber ein Antragsformular. Dieses Formular muss man ausfüllen und ausdrucken und dann mit einem biometrischen Lichtbild, dem Original-Führerschein und einer Kopie des Ausweises an die Führerscheinstelle schicken. Ihr könnt den Antrag aber auch vor Ort in Eurer Führerscheinstelle stellen. Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro.


Die Formulare für den Antrag im Kreis Viersen findet Ihr hier.

Den Online Antrag der Stadt Krefeld gibt es hier.

Mehr Infos zu dem ganzen Thema findet Ihr unter den folgenden Links.


https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtauschen-pflichtumtausch/

https://www.kreis-viersen.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtauschen/

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/


Was passiert, wenn ich den Umtausch vergesse?

Achtung: Ihr werdet nicht schriftlich daran erinnert, dass Ihr Euren Führerschein umtauschen müsst, das müsst ihr selbst regeln.

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Und: Ein Ablaufdatum bedeutet übrigens, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert - aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis nicht mehr hat. Ihr begeht also auch keine Straftat, wenn Ihr weiterhin mit Eurem alten Führerschein unterwegs seid.