Fragen und Antworten zur Corona-Quarantäne

Unsere Moderatorin Sabrina Kehren hat zwei Tage aus dem Home-Office gesendet, da es in der Kita ihrer Kinder einen Coronafall gab und sie daher in häusliche Quarantäne mussten. Eltern müssen ja in solchen Fällen einiges beachten - wir haben mit den Experten der Rechtsanwaltskanzlei Klaas und Kollegen in Krefeld und einer Kinderärztin vom Gesundheitsamt in Viersen Eure Fragen geklärt.

Wichtiger Hinweis: Es gibt immer Ausnahmen und gerade in rechtlichen Fragen gibt es viele Sonderregelungen. Bitte wendet Euch am Besten für Euren persönlichen Fall direkt an einen Experten.

Kann ich durch Corona mehr Kind-Krank-Tage bekommen?

Nein. Ist euer Kind an Corona erkrankt, wird das genauso behandelt, wie bei jeder anderen Krankheit auch. Wenn es darum geht, wie viele Kinder-Krank-Tage ihr beanspruchen könnt, dann lohnt sich ein Blick in euern Arbeitsvertrag.

Was passiert, wenn alle Urlaubstage schon weg sind - und das Kind nun mal betreut werden muss, weil die Kita wegen eines Corona-Falls zu ist?

Wenn alles ausgereizt ist und ihr auch mit eurem Arbeitgeber keine Lösung finden konntet, niemand das Kind betreuen kann und es auch keine Ansprüche auf Sonderurlaub gibt, dann gibt es noch ein Leistungsverweigerungsrecht. Das heißt ihr könnt zu Hause bleiben, aber dann eben unbezahlt. 

Muss ich für die Betreuung meines Kindes Urlaub nehmen, oder kann das auch anders geregelt werden?

Wenn die Kita wegen eines Corona-Falls zu macht, euer Kind selbst aber gar nicht krank ist, dann könnt ihr nicht von den Kinder-Krank-Tagen Gebrauch machen. Das geht wirklich nur, wenn euer Kind erkrankt ist. Wenn es sich „nur“ darum handelt, dass die Kita/ die Schule behördlich geschlossen wird und euer Kind noch betreuungspflichtig ist, dann müsst ihr zuerst alles an Betreuungsmöglichkeiten ausschöpfen. Verwandte, Bekannte, Babysitter etc. Ansonsten habt ihr in der Regel einen Anspruch auf 67 Prozent eures Gehaltes, während ihr euch um euer Kind kümmert. Das ist allerdings eine Sonderregelung mit vielen Ausnahmen. Da besser genau in den Arbeitsvertrag gucken oder den Anwalt fragen. In jedem Fall rät die Anwältin dazu, mit euerm Arbeitgeber zu sprechen. Vielleicht könnt ihr noch Überstunden oder Resturlaub abbauen oder von zu Hause aus arbeiten. Ihrer Erfahrung nach findet sich oft ein Weg, denn der Arbeitgeber will euch ja meistens als Arbeitnehmer behalten.

Ihr reist in ein Risikogebiet und euer Chef sagt, dass ihr danach zwei Wochen unbezahlten Urlaub nehmen und zu Hause bleiben müsst – ist das rechtens?

Ja. Denn wenn euch vorher schon klar ist, dass ihr in ein Risikogebiet reist und ihr danach in Quarantäne müsst, dann nehmt ihr in Kauf, dass eurem Chef eine Arbeitskraft fehlt. Dann habt ihr auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Frage – Die Kita macht wegen eines positiven Corona-Falls zu. Die Kinder müssen in Quarantäne. Stehen die Eltern dann nicht auch direkt unter Quarantäne – Sie haben ja Kontakt zu ihrem Kind?

Nicht alle Eltern, aber die Eltern/Geschwister der positiven Kinder müssen in Quarantäne!

Die im Haushalt lebenden Familienmitglieder eines positiv getesteten Kindes werden als „Kontaktpersonen Kategorie 1“ eingestuft, eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen wird angeordnet.

Darüber hinaus ist bei Klein- und Vorschulkindern davon auszugehen, dass eine räumliche Trennung innerhalb der Familie nicht möglich ist; darum wird für das versorgende Elternteil (und junge Geschwisterkinder) eine verlängerte Quarantäne angeordnet (nach Ablauf der Quarantäne des erkrankten Kindes für weitere 14 Tage).

Die Eltern der positiven Kinder gehen also in Quarantäne, die anderen aber nicht, ihre Kinder sind ja nicht krank.

Warum darf eine negativ getestete Person, die mit mehreren positiv getesteten Personen in einem Haushalt lebt, sich normal außerhalb der Wohnung aufhalten?

Eine Kontaktperson aus dem Haushalt muss ihre 14-tägige Quarantäne einhalten und darf sich nicht außerhalb der Wohnung/Garten aufhalten, auch wenn Sie negativ getestet wurde! Ausnahme: der Weg zum Arzt bzw. Test, allein im eigenen Auto.

Bei Kontaktpersonen sind vom RKI zwei Testungen vorgesehen, um asymptomatisch positive Corona-Fälle zu erfassen.

warum wird kein Zweit-Test nach positiver Testung veranlasst und die Kinder dürfen nach 14 Tagen wieder in die Schulen und Kitas?

 Ein genesenes Kind gilt als gesund: Es gibt strikte Kriterien zur Entisolierung eines Coronapatienten (Mindestdauer von 10 Tagen nach Symptombeginn + zwei Tage Symptomfreiheit). Mit der vollständigen Genesung wird von einer Eliminierung ansteckungsfähiger Viren ausgegangen. Ein Zweittest der sogenannten 'Indexfälle' ist seit Ende März vom RKI nicht mehr vorgesehen (Ausnahme: medizinisches Personal).

Kind 1 geht zur Kita. Da gibt es einen positiven Corona-Fall und deshalb muss Kind 1 muss zu Hause bleiben. Muss Kind 2, dass auf eine andere Schule geht, dann auch zu Hause bleiben?

Ein Kitakind aus der Gruppe eines positiv getesteten Kindes ist als „Kontaktperson Kategorie 1“ einzustufen, muss 14 Tage in häusliche Quarantäne und sollte zweimal getestet werden.

Die Familienmitglieder sind "Kontaktpersonen zu einer Kontaktperson" und müssen nicht isoliert werden. Ihnen wird geraten, sich im öffentlichen Raum verantwortungsvoll zu bewegen.

Ein Geschwisterkind, dass eine andere Einrichtung besucht, darf also weiter dorthin.

Erst wenn sich das Kitakind tatsächlich angesteckt hat, wird aus Eltern und Geschwistern eine „Kontaktperson Kategorie 1“. Eine 14-tägige Quarantäne wird angeordnet. Abweichungen von diesem Vorgehen werden im Einzelfall besprochen, z. B. wenn eine Kontaktperson bereits symptomatisch ist.