Finanzamt-Pause: Weihnachtsfrieden 2024

Das Finanzamt ruft auch 2024 den Weihnachtsfrieden aus: Vom 17. bis 31. Dezember verzichtet die Behörde auf Vollstreckungen und neue Betriebsprüfungen.

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Die deutsche Finanzverwaltung setzt auch 2024 ihre beliebte Tradition des "Weihnachtsfriedens" fort. In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember verzichtet das Finanzamt weitgehend auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder neue Betriebsprüfungen. Diese bürgerfreundliche Regelung soll allen Steuerpflichtigen ein entspanntes Weihnachtsfest ermöglichen.


Während des Weihnachtsfriedens gilt

  • Keine aktiven Vollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt
  • Keine Einleitung neuer Betriebsprüfungen
  • Regulärer Versand von Mahnungen und Steuerbescheiden läuft weiter
  • Ausnahmen nur bei drohender Verjährung von Steuerausfällen
  • Zeitraum: 17. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2024

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