Ferienjobs - was muss ich beachten?
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.07.2023 07:48
Einen Ferienjob in Krefeld oder dem Kreis Viersen machen? Das geht! Was Ihr dabei beachten müsst, das haben wir Euch hier zusammengefasst.

Ferienjobs in Krefeld und dem Kreis Viersen
Was ist zu beachten?
Auch für Ferienjobs gibt es natürlich Regeln, die wir beachten müssen. Diese "Spielregeln" sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Zum Beispiel ist hier geregelt, dass die Arbeit nicht zu früh anfängt oder zu spät aufhört. Grundsätzlich ist Kinderarbeit in Deutschland nicht erlaubt. Aber es gibt Ausnahmen, die es Kindern und Jugendlichen ab 13 Jahren möglich macht das Taschengeld aufzubessern.
Arbeiten ab 13 Jahren - wie geht das?
Wer schon ab 13 Jahren arbeiten möchte, muss einige Dinge beachten:
- Zustimmung der Eltern
- Beschäftigung muss leicht und für Kinder geeignet sein - z.B. Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe geben
- Arbeitszeit darf zwei Stunden täglich nicht überschreiten
Arbeiten ab 15 Jahren - wie geht das?
Für Jugendliche über 15 Jahren gilt:
- Maximal an 20 Tagen im Jahr arbeiten
- pro Woche höchstens fünf Tage
- Tägliche Arbeitszeit: Nicht mehr als 8 Stunden
- Nachts zwischen 20 und 6 Uhr, Samstags, Sonntags und an Feiertagen nur in gewissen Branchen erlaubt
- In der Gastronomie, Landwirtschaft, im Bäckereihandwerk und für Tätigkeiten im Gesundheitsdienst gibt es andere Regeln. Hier dürfen Jugendliche auch am Samstag, Sonntag und an Feiertagen arbeiten.
- Ab 16 Jahren in der Gastronomie auch bis 22 Uhr
- Nur Arbeiten erlaubt, die keine gesundheitlichen Gefahren bergen
- Fließband- und Akkordarbeit verboten
Versicherung, Mindestlohn und Co.
Jugendliche, die einen Ferienjob machen sind über den Arbeitgeber unfallversichert. Es fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an.
Der Mindestlohn gilt nur dann, wenn ihr über 18 Jahre alt sein. Vor dem 18.Lebensjahr liegt die Bezahlung in den Händen der Firmen, für die Ihr arbeitet.
Jobs, die verboten sind
Hierzu sagt die Krefelder Arbeitsagentur, dass im Wesentlichen Jobs verboten sind,
die einhergehen mit starker Hitze, Kälte, Nässe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Strahlen und Erschütterungen sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden, reizenden Stoffen und Krankheitserregern. Verboten sind ebenfalls Akkordarbeit und Beschäftigung, bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden kann. Verboten sind z.B. Tätigkeiten an Säge-, Hobel-,Fräs-, Spanschneidemaschinen oder Schweißarbeiten.
Wie komme ich an einen Ferienjob?
Oft läuft die Vermittlung der Jobs über den Freunden- und Bekanntenkreis. Das sagt auch die Arbeitsagentur Krefeld. T
Typische Ferienjobs gibt es u.a. im Einzelhandel, in Supermärkten oder Getränkemärkten, im Produktionsbereich, aber auch im privaten Bereich wie z.B. Babysitting. Über das Geld verdienen hinaus bietet ein Ferienjob gute Gelegenheiten, das Berufsleben kennenzulernen, was bei der Berufsorientierung helfen kann. Auch bei Bewerbungen sind Erfahrungen aus Ferienjobs ein Pluspunkt.