Ferienjob für Schüler: Was ist erlaubt? Rechte, Altersgrenzen und Versicherung
Veröffentlicht: Donnerstag, 03.07.2025 12:48
Was ist beim Ferienjob erlaubt? Hier erfahrt ihr, ab welchem Alter Schüler arbeiten dürfen, welche Tätigkeiten erlaubt sind und wann Versicherungsschutz greift.

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Ein Ferienjob ist eine gute Möglichkeit, das eigene Taschengeld aufzubessern und erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Doch welche Regeln gelten eigentlich für Kinder und Jugendliche, wenn sie in den Ferien arbeiten möchten? WIr haben mit Rechtsanwalt Arndt Kempgens geklärt , was erlaubt ist - und was nicht.
Ab welchem Alter dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Grundsätzlich dürfen Kinder ab 13 Jahren arbeiten – aber nur unter bestimmten Bedingungen:
- Erlaubt sind nur leichte Tätigkeiten, z. B. Nachhilfe geben, Zeitungen austragen oder Nachbarschaftshilfe wie Gartenarbeit.
- Die Arbeitszeit ist auf maximal 2 Stunden pro Tag begrenzt (in der Landwirtschaft bis zu 3 Stunden).
- Gearbeitet werden darf nur zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.
- Wichtig: Die Erlaubnis der Eltern ist erforderlich.
Ferienjobs ab 15 Jahren: Mehr Möglichkeiten mit Einschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen während der Schulferien mehr arbeiten:
- Erlaubt sind bis zu 8 Stunden täglich und maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr.
- Die Ferienzeit ist gesetzlich als Erholungszeit gedacht – daher die zeitliche Begrenzung.
- Die Arbeit muss dem Alter angemessen und nicht gesundheitsschädlich oder gefährlich sein.
Was dürfen 16- bis 17-Jährige arbeiten?
Mit 16 Jahren erweitern sich die Möglichkeiten:
- Alle körperlichen Arbeiten sind erlaubt, solange sie nicht schwer oder gefährlich sind.
- Die Arbeitszeiten liegen zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr.
- Ausnahmen gelten in bestimmten Branchen, z. B. in der Gastronomie oder im Schichtbetrieb: Hier dürfen Jugendliche bis 22:00 Uhr bzw. in Ausnahmefällen bis 23:00 Uhr arbeiten.
Welche Jobs sind für Jugendliche tabu?
Nicht erlaubt sind:
- Gefährliche Arbeiten, z. B. mit gefährlichen Maschinen oder Chemikalien
- Nachtarbeit, mit Ausnahmen wie oben beschrieben
- Tätigkeiten mit hoher psychischer oder körperlicher Belastung
Bin ich im Ferienjob versichert?
Ja, Ferienjobber sind gesetzlich unfallversichert – genau wie reguläre Arbeitnehmer:
- Die gesetzliche Unfallversicherung greift während der Arbeit, aber auch auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle und zurück.
- Achtung: Wer Umwege macht, z. B. einen Abstecher ins Freibad, verliert für diesen Teil des Weges den Versicherungsschutz.