Eure Corona-Fragen - unsere Antworten

Wie entsorge ich eigentlich die Maske und die Einmalhandschuhe? Wer kann wann wo in Krefeld und dem Kreis Viersen geimpft werden? Wo kann ich mich testen lassen? Ihr habt viele Fragen rund um das Theme Corona und wir versuchen Euch die zu beantworten. Alle bisherigen Antworten gibt es hier:


© Stadt Krefeld

Eure Fragen - unsere Antworten

Gilt auch eine Kopie meines Impfpasses als Nachweis?

Nein. Du musst immer das Original mit Dir führen. Alternativ gilt nur der Impfnachweis, den bspw. die Impfzentrum bei uns am Niederrhein ausstellen.

Anni aus Krefeld fragt: Wie ist das mit den Friseuren? Brauche ich jetzt noch einen negativen Test?

In Krefeld noch ja, aber im Kreis Viersen braucht ihr jetzt kein Testergebnis vorlegen beim Friseur. Laut Land NRW gilt: Ist die Inzidenz 5 Tage unter 100 – dann entfällt die Testpflicht für Friseure. Aber: Natürlich kann es weiterhin nicht schaden. Denn es wäre schon cool, wenn jeder gesund zum Friseur geht – auch um andere nicht zu gefährden. Schließlich geht’s da ja auch um Kontakt. Das gleiche gilt dann auch für Fußpflege. Geht auch im Kreis ohne Test – in Krefeld noch nicht.

Was gilt beim Reisen? Wer muss wann wie in Quarantäne?

Der Bund hat Regeln für alle Bundesländer gemacht, diese ersetzen die Landesregelungen und damit auch die Einreiseregelungen des Landes NRW. Dazu hat der Bund Kategorien vergeben. Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet und Risikofreie Gebiete - für die gibt es jeweils eigene Regeln. Wozu dein Urlaubsland gehört, das siehst du auf der Website des auswärtigen Amtes.


Ein Beispiel: Wozu zählen die Niederlande?

Die gelten als Hochinzindenzgebiet. Damit gelten 10 Tage Quarantäne - nach 5 Tagen kannst du dich aber freitesten mit einem negativen Test. Dazu gibt es Ausnahmen - und zwar für Genesene und Geimpfte. Für die entfällt die Quarantäne komplett. Also wenn du geimpft oder genesen bist, brauchst du nicht in Quarantäne.


Anders ist das bei einem Virusvariantengebiet - zum Beispiel Indien. Da muss jeder 14 Tage in Quarantäne - egal ob geimpft oder genesen.

Wer getestet, geimpft oder genesen aus einem Risikogebiet kommt, muss dagegen gar nicht in Quarantäne - wer aus einem Risikofreien Gebiet kommt, der muss sich nur testen lassen, wenn er nicht geimpft oder genesen ist.

Sabine und Tanja fragen: Wie weise ich eine Corona-Impfung nach?

Am einfachsten ist es, wenn wir unseren Impfpass jetzt als ständigen Begleiter dabei haben. In den wird vom Arzt oder vom Impfzentrum die Coronaimpfung eingetragen und der gilt auf jeden Fall. Eine Kopie des Impfpasses reicht nicht aus. Aber in den meisten Impfzentren bekommen Geimpfte auch einen personalisierten Bogen mit einer Impfbestätigung – auch da steht Impfnachweis drauf. Laut Verordnung des Bundesjustizministeriums müssen Geimpfte einen „auf sie ausgestellten Impfnachweis“ mit sich tragen – also müsste auch diese Impfbestätigung reichen. Am sichersten ist aber der Impfpass.

Rick fragt: Bekommen Deutsche Studenten, die in den Niederlanden studieren, auch Corona-Hilfsgelder?

Der Verband "Euregio Rhein-Maas-Nord" sagt, dass deutsche Studenten, die zum Beispiel in Venlo an der "Fontys" studieren, knapp 1.100 Euro Studiengebühren zurückbekommen können. Dafür muss man sich bei der jeweiligen Hochschule melden und das dort beantragen. Das ganze läuft über das niederländische Bildungsministerium. Die regeln das für die Studierenden aus Deutschland oder allen anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU.

Was mach ich denn dann mit dem benutzten Test. Wie entsorge ich den?

Laut der Bundesregierung müssen alle Bestandteile des Tests erstmal desinfiziert werden. Dann solltet ihr alles in ein

verschließbares Säckchen packen - das Fläschchen mit der Pufferlösung am

besten mit saugfähigem Material umwickeln. Und dann alles in den Restmüll.

Wie weise ich bei einem Selbsttest aus dem Discounter das Ergebnis und die Aktualität nach?

Dafür hat der Hersteller Aesku Diagnostic sich ein digitales System ausgedacht. Auf jeder Packung gibt es einen QR-Code - den könnt Ihr mit dem

Smartphone scannen und darüber bekommt Ihr dann das Ergebnis. Veranstalter allerdings akzeptieren das Ergebnis nur, wenn der Test unter Aufsicht durchgeführt wurde. Heißt: Den Teststreifen ins Marmeladenglas halten, um ein negatives Ergebnis zu bekommen, gilt dann nicht. Die Tests selber sind in erster Linie für uns gedacht, damit wir Klarheit haben.

Ich habe eine Mahnung von der Stadt Tönisvorst erhalten. Muss ich die Kitagebühren für Februar bezahlen?

Laut aktuellem Stand: Ja! Zumindest vorerst.Ob auch für den Monat Februar die Kitagebühren erstattet werden können, muss das Land NRW entscheiden, nicht die Kommunen. Hier gibt es aber noch keine offizielle Ansage vom Land. Sollte doch noch etwas anderes entschieden werden, wir das bezahlte Geld natürlich zurückerstattet.


Einige Lockerungen sind an Tests gebunden – gilt das auch für schon Geimpfte?

Ja. In Deutschland sind Geimpfte und Genesene mit Getesteten gleichgestellt. Die meisten Regeln gelten für diese drei großen G. Zum Beispiel müssen geimpfte Reiserückkehrer in den meisten Fällen nicht mehr in Quarantäne.

Bettina, Whatsapp: Mein Mann ist 55 und hat COPD2, also eine Lungenkrankheit – wann ist er bei der Impfung dran?

Dein Mann ist in Gruppe 2. Und die Impfung von Gruppe 2 ist gerade dran. Allerdings werden erstmal die Lehrer, Erzieher und Pflegeberufe, Ärzte etc. geimpft.

Ul_rike_88 über Instagram: Wie läuft das jetzt mit den Schnell-Tests? Da sollen wir ja das Ergebnis in 20 Minuten haben.

Das hat die Stadt Krefeld gestern vorgestellt. Wenn du einen Schnelltest machst – dann bekommst du direkt nach dem Abstrich einen QR-Code – den scannst du mit dem Smartphone und dann bekommst du dein Ergebnis über eine App aufs Handy mitgeteilt. Und das Ergebnis dann man dann an allen Stellen, die ein Ergebnis verlangen, vorzeigen. Es geht aber auch schriftlich, falls Ihr kein App-fähiges Handy habt.

Jens über WhatsApp: wie weise ich denn bei einem Selbsttest aus dem Discounter das Ergebnis und die Aktualität nach?

Dafür hat der Hersteller Aesku Diagnostic sich ein digitales System ausgedacht. Auf jeder Packung gibt es einen QR-Code - den mit dem Smartphone scannen und darüber bekommt ihr dann euer Ergebnis. Allerdings wird es wohl so sein: Veranstalter zum Beispiel akzeptieren das Ergebnis nur, wenn der Test unter Aufsicht durchgeführt wurde. Heißt: Den Teststreifen ins Marmeladenglas halten, um ein negatives Ergebnis zu bekommen, gilt dann nicht. Die Tests selber sind in erster Linie mal für uns gedacht, damit wir Klarheit haben.


Brigitte fragt per Mail: Ich bin am Samstag geimpft worden. Was ist denn jetzt mit meiner Zweitimpfung?

Alle unter 60-jährigen bekommen als Zweitimpfung Biontech/Pfizer oder Moderna. Die über 60-Jährigen bekommen auch bei der zweiten Impfung AstraZeneca.


Katrin fragt über Whatsapp: Wann geht es in Krefeld mit dem Testen los und darf ich auch einen Test im Kreis Viersen machen, wenn ich aus Krefeld komme? Wie will man kontrollieren, dass jeder nur einen Test macht?

1) Es wird schon getestet. Unter anderem in den Impfzentren, aber auch in Arztpraxen und Apotheken zum Beispiel.

2) Es ist nicht verboten. In der Corona-Verordnung des Landes wird wohl nicht explizit erwähnt, dass man sich nicht woanders testen lassen darf. Allerdings rät die Kreisverwaltung davon ab. Wenn man das jetzt auch noch machen würde, dann verliere man ja völlig den Überblick, so der Kreis.

3) Dazu heißt es ganz klar: In der Landesverordnung steht, dass jeder Anspruch auf MINDESTENS einen kostenlosen Test pro Woche hat. Das heißt, grundsätzlich kann man auch mehrere machen. Deswegen muss auch nicht kontrolliert werden, wie viele Tests jeder gemacht hat. Ob mehrfache Testungen pro Woche den eigentlichen Sinn dann noch erfüllen, ist aber eine andere Frage. Zudem nimmt man ja dann vielleicht denjenigen den Test weg, die das wirklich auch brauchen.

Rainer über Whatsapp: Woher bekomme ich verlässliche Informationen zu Reisen in Coronazeiten?

Laut der Stadt Krefeld und dem Kreis Viersen kann nur das jeweilige Zielland die Fragen zu einem Urlaubsaufenthalt beantworten. Das heißt, in diesem Fall muss sich Rainer beim Land Mecklenburg-Vorpommern über die Reisebedingungen informieren. Wer Informationen zu den Bedingungen bei Reiserrückkehr haben will, der findet alle Informationen auf der Seite des Landes NRW: www.land.nrw/corona