Eltern können Schokoticket für Kinder beantragen

Kurz vor dem Start des euen Schuljahres erinnert der VRR an eine mögliche Kostenübernahme des Schokotickets. Denn Eltern könnten die Fahrtkosten für Bus und Bahn unter Umständen zurückbekommen.

© Welle Niederrhein | SWK-Bahn am Krefelder Ostwall

Wer mit dem sogenannten Schokoticket, also dem Schülerticket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, zur Schule fährt, habe ab einem Schulweg von dreieinhalb Kilometern Anspruch auf eine mögliche Fahrtkostenübernahme. Einen Anspruch darauf prüft das jeweilige Schulsekretariat.


Weitere Infos:

https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/

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